I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung:

 

Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung (Vorlagen-Nr.: 1292-StR/2023) zur Sitzung des Stadtrates am 06.06.2023 wird verwiesen.

 

Der Satzungsentwurf und die entsprechende Synopse wurden der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, zur Vorprüfung vorgelegt. Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde bestehen keine Bedenken gegenüber dem vorgelegten Satzungsentwurf.

Nach der Einbringung ergab sich lediglich eine Änderung der Formulierung im § 14 Abs. 5 Satz 2.

 

Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Die Neuregelungen in der Friedhofssatzung stellen die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Friedhofsgebührensatzung dar. Daher setzt die Beschlussfassung der Neufassung der Friedhofssatzung das gleichzeitige Beschließen der 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung voraus.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –    Entwurf der Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 –    Anlage zum Entwurf der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach – Formblatt

                         Baumgrabstätten

Anlage 3 –    Synopse

Anlage 4 –    Nachhaltigkeits-Check

 

Die Anlage 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.