II. Fragestellung
1. Welche konkreten Sicherungsmaßnahmen wurden seit Erwerb durch den
Investor konkret unternommen?
2. Ist es zutreffend, dass am hinteren Teil des historischen Gebäudes eine
ungeschützte Öffnung des Gebäudes vorgenommen wurde? Wenn Ja, warum?
3. Wie viele Fördermittel wurden bislang für den Erhalt des historischen
Gebäudes verausgabt und sind diese im Fall eines Abrisses zu erstatten? Bitte
erläutern Sie die förderrechtliche Situation!
4.
Wieso
wurden die offenen Stellen am Dach und an anderen Stellen nicht provisorisch
geschlossen, bspw. wenigstens mit einer Plane?
5. Können die beanspruchten Fördermittel überhaupt für einen Ersatzneubau verausgabt werden oder sind diese zwingend an eine Bestandssanierung gebunden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1. Die Frage betrifft die Handlungen einer Privatperson und ist somit nicht Gegenstand des Fragerechts des Stadtrates.
zu 2. Siehe Antwort zu 1. Soweit der Unteren Denkmalschutzbehörde ein solcher Vorgang bekannt wäre, wäre dieser dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen und unterläge somit nicht dem Frage- und Auskunftsrecht des Stadtrates.
zu 3. Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen werden vom Freistaat Thüringen gewährt und laufen über das Thür. Landesamt für Denkmalpflege und nicht über den Stadtrat. Die Fragestellung unterliegt demgemäß auch nicht dem Frage- und Auskunftsrecht des Stadtrates.
zu 4. Siehe Antwort zu 1. Soweit denkmalschutzrechtliche und bauordnungsrechtliche Aspekte von der Fragestellung erfasst werden sollen, gehören diese zum übertragenen Wirkungskreis und unterliegen nicht dem Frage- und Auskunftsrecht des Organs Stadtrat.
zu 5. Siehe Antwort zu 3.