II.
Fragestellung
1.
Wie wird
der weitere Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Rutsche sichergestellt?
2.
Wann
wird die Rutsche von einem fachlich versierten Gutachter begutachtet?
3.
Wann
werden die mit großer Wahrscheinlichkeit aufgetretenen Schäden beseitigt?
4.
Wer
kommt für die notwendige Sanierung auf?
5. Wann wird die Rutsche wieder zum Spielen freigegeben?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Elefant ist eine bespielbare Betonskulptur und steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Die Stadt Eisenach wird selbstverständlich die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und somit den Erhalt sicherstellen.
zu 2.
Ein erster Vor-Ort-Termin fand statt. Die Stadtverwaltung wartet zurzeit noch auf das Protokoll des Termins und die entsprechende Fotodokumentation. Das weitere Vorgehen wird intern mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
zu 3.
Nach Vorliegen der fachgutachterlichen Stellungnahme werden eventuell notwendige Reparaturen in Auftrag gegeben.
zu 4.
Der Verursacher möglicher Schäden wird auch für diese aufkommen müssen.
zu 5.
Eine Freigabe kann erst nach den eventuell notwendigen Reparaturarbeiten, nach Rückbau der Baustelleneinrichtung und Abnahme durch den städtischen Spielplatzkontrolleur erfolgen.