II.
Fragestellung
1. Ab wann ist für Eisenacher Friedhöfe die
Bestattungsform der Reerdigung möglich?
2. Welche konzeptionellen Überlegungen/Voraussetzungen
gibt es bereits dazu?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Bestattungsart „Reerdigung“ kann nicht eigenverantwortlich durch den Friedhofträger eingeführt werden. Zunächst müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene geschaffen werden, in dem das Thüringer Bestattungsgesetz eine Änderung erfährt und die „Reerdigung“ bspw. als Form der Erdbestattung anerkannt würde.
zu 2.
Der zuständige Fachdienst hat sich bereits mit der Thematik „Reerdigung“ auseinandergesetzt. Auch wurde unverbindlich Kontakt zum Anbieter „Meine Erde“ aufgenommen und grundsätzliches Interesse bekundet.