Betreff
Einwohneranfrage - Ökologische Bestattungsformen für Eisenach
Vorlage
EAF-0139/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ab wann ist für Eisenacher Friedhöfe die Bestattungsform der Reerdigung möglich?

2.       Welche konzeptionellen Überlegungen/Voraussetzungen gibt es bereits dazu?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Bestattungsart „Reerdigung“ kann nicht eigenverantwortlich durch den Friedhofträger eingeführt werden. Zunächst müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene geschaffen werden, in dem das Thüringer Bestattungsgesetz eine Änderung erfährt und die „Reerdigung“ bspw. als Form der Erdbestattung anerkannt würde.

 

 

zu 2.

Der zuständige Fachdienst hat sich bereits mit der Thematik „Reerdigung“ auseinandergesetzt. Auch wurde unverbindlich Kontakt zum Anbieter „Meine Erde“ aufgenommen und grundsätzliches Interesse bekundet.