I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis.

2.       Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 


II. Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2022

 

mit einer Bilanzsumme von                                       2.087.246.874,58 EUR

und einem Jahresüberschuss von                                  1.058.821,60 EUR

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstands der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 15.06.2023 gemäß § 20 Abs. 4 ThürSpkG Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2022 erteilt.

 

Gemäß § 21 Abs. 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.

 

Die 9. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der Stadt Eisenach (Stadtratsbeschluss vom 04.07.2022; Vorlage-Nr. 0992-StR/2022) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme Wartburg-Sparkasse (WAK-SPK): Gewinnausschüttung. Darin heißt es: “Die Oberbürgermeisterin wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Wartburg-Sparkasse beauftragt, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die Möglichkeit jährlicher Gewinnausschüttungen auch weiterhin zu prüfen“.

 

In der Verwaltungsratssitzung am 30.03.2023 wurde im Rahmen des TOP 2 „Verwendung des Jahresüberschusses“ die notwendige Stärkung des Eigenkapitals der Wartburg-Sparkasse erörtert.

 

Daraufhin wurde folgender Beschluss in der Verwaltungsratssitzung am 15.06.2023 einstimmig gefasst:

 

„Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 i. H. v 1.058.821,60 EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.“

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt der Stadtrat der Stadt Eisenach als Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.06.2023 über die Feststellung

                       des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 sowie Bilanz und GuV

Anlage 2 – Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.06.2023 über die Billigung

                       des Lageberichtes der Wartburg-Sparkasse (incl. Lagebericht)

Anlage 3 – Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.06.2023 über die Verwendung

                       des Jahresüberschusses 2022

Anlage 4 – Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.06.2023 über die Entlastung

                       des Vorstandes

Anlage 5 – Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates