Betreff
Einwohneranfrage - Sauberkeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
EAF-0141/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie stellt sich die Stadtverwaltung vor, die Sauberkeit in der Innenstadt zu verbessern, welche Maßnahmen sind evtl. geplant und warum wird zu wenig Wert auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatz gelegt?

2.       Warum werden die wenigen öffentlichen Toiletten nicht länger geöffnet – trotz Vandalismus?

3.       Seit 2018 wurden in Ausschusssitzungen bzw. in Stadtratssitzungen weitere Mitarbeiter (Straßenkehrer) zugesagt/versprochen. Wie ist der aktuelle Sachstand und wann ist mit einer Verstärkung zu rechnen?

4.       Wie weit ist die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschlossenen Mehrwegkampagne und wann ist mit ersten Erfolgen zu rechnen?

5.       Warum werden nach verschiedenen Veranstaltungen in der Innenstadt immer wieder die in den Veranstaltungsgenehmigungen beauflagten Reinigungsarbeiten nicht oder nur mangelhaft eingehalten bzw. kontrolliert? (z.B. umfasst die Reinigung nach dem Sommergewinn nicht den Karlsplatz, Markt und die Straßen, in denen der Umzug läuft)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Eine stetige Verbesserung der Sauberkeit ist Ziel der Stadtverwaltung. Im Rahmen der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen nimmt die Verwaltung ihre Aufgaben wahr. Erfahrungen werden regelmäßig beim Runden Tisch „Saubere Stadt“ ausgetauscht und Hinweise aufgenommen.

Darüber hinausgehend sind die Aufgaben der Anlieger in der geltenden Straßen-reinigungssatzung konkret geregelt und werden bei Bedarf auch durchgesetzt.

 

 

zu 2.

Den Eisenacherinnen und Eisenachern sowie den Besuchern der Stadt stehen an folgenden Standorten öffentliche Toiletten zu Verfügung:              

Markt, Schiffsplatz, Johannisplatz, Mariental, Grimmelsgasse, Hohe Sonne      

Die Toiletten in der Grimmelsgasse, Hohe Sonne sowie die ToiToi-Toiletten beim Parkplatz Mariental und Phantasie können rund um die Uhr genutzt werden. Bei den übrigen Toiletten bestehen Einschränkungen in der Nutzung, um in erster Linie Vandalismusschäden und unsachgemäße Nutzung vorzubeugen. Dies ist zum größten Teil in den späten Abendstunden sowie nachts zu verzeichnen.  
Bei Veranstaltungen werden die Öffnungszeiten im Bedarfsfall angepasst.      
Erfahrungsgemäß führt eine Öffnung der Toiletten über die Zeit von 21 oder 22 Uhr hinaus nicht dazu, dass das menschliche Verhalten sich entsprechend ändert und das Urinieren in öffentlichen Bereichen unterbleibt.    

zu 3.

Zur Gewährleistung einer optimalen Sauberkeit in der Stadt ist ein gutes Zusammenspiel von Behörden und Bürgern notwendig. Die Stadtverwaltung versucht, hier ständig zu optimieren und im Rahmen der von ihr eigen wahrzunehmenden Aufgaben die finanziell und außenwirksam beste Lösung zu finden. Für die Einstellung von zusätzlichen Straßenkehrern laufen weiterhin intensive Überlegungen zur Verstärkung.

 

 

zu 4.

Seit dem 01. Januar 2023 gilt deutschlandweit die Mehrwegangebotspflicht für alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten.

Gastro-Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeiter*innen und mehr als 80 qm Verkaufsfläche (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) sind verpflichtet eine Mehrweg-Alternative anzubieten und gut sichtbar über diese zu informieren.

Gastro-Betriebe mit einer Fläche unter 80 qm und maximal 5 Mitarbeiter*innen werden zunächst von der Regel ausgenommen. Sie müssen keine Mehrwegbehälter anbieten, müssen aber den Kund*innen die Möglichkeit einräumen, Speisen und Getränke in mitgebrachte Mehrwegbehälter abfüllen zu lassen. Zudem müssen Betriebe gut sichtbar auf diese Option hinweisen. Für die Befüllung von kundeneigenen Gefäßen gibt es spezielle Hygienevorschriften, die einzuhalten sind.

 

Eisenach hat sich vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen an der thüringenweiten Kampagne „Thüringen to go – Mission Mehrweg“ beteiligt (www.missionmehrweg.de). Ziel war es, anhand von Informationen für das Thema zu sensibilisieren. Für die Betriebe stehen kostenlose Gastro-Sets bereit. Diese enthalten einen Scheibenaufkleber, Plakate (wahlweise in DIN A3 oder DIN A2), Tischaufsteller, Flyer und Hygienehinweise für das Befüllen von kundeneigenen Gefäßen (DIN A4). Die Gastro-Sets können kostenlos per E-Mail (nachhaltigkeit@eisenach.de) bei der Stadtverwaltung angefordert werden.

 

Viele Gastronomie-Betriebe in Eisenach bieten auch bereits Mehrweggeschirr an.

 

Für den Erfolg der Mehrwegangebotspflicht sind nun neben den Gastronomie-Betrieben auch die Kund*innen gefragt. Denn die Kund*innen haben jetzt die freie Wahl, ihre eigenen Gefäße zu nutzen oder sich für eine angebotene Mehrweglösung zu entscheiden. Somit hat es jede*r selbst in der Hand, etwas gegen die Müllflut in unserer Stadt zu unternehmen.

 

 

zu 5.

Bei der Durchsetzung der Auflagen aus Veranstaltungsgenehmigungen handelt sich hier nicht um eine Angelegenheit des Stadtrates.

 

Allerdings kann berichtet werden, dass Kontrollen durchgeführt werden und nach Veranstaltungen keine signifikanten Mängel festgestellt wurden. Soweit dies der Fall sein sollte, kann dies die Beschwerdeführerin direkt nach den Veranstaltungen der Verwaltung mitteilen. Grundsätzlich haben Veranstalter nur Verunreinigungen im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsgeländes zu beräumen.