I. Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960001 – Umrüstung
Straßenbeleuchtung mit LED – in Höhe von 73.000,00 € vorbehaltlich der
Bewilligung der Fördermittel des Bundes.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 42.000 € in der Haushaltsstelle 67000.361001 – Landeszuweisung Umrüstung mit LED - und Mehreinnahmen in Höhe von 31.000 € in der Haushaltsstelle 67000.360001 – Bundeszuweisung Umrüstung mit LED.
II. Begründung
Für
die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED wurden entsprechende
Fördermittel beim Land und dem Bund beantragt. Zwischenzeitlich liegt der
Fördermittelbescheid des Landes über einen Betrag von 42.118,87 € vor. In Bezug
auf die Fördermittel des Bundes steht der Bewilligungsbescheid aktuell noch
aus, es wird mit einer Fördersumme in Höhe von 67.606,53 € gerechnet
(Gesamtsumme Fördermittel 109.725,40 €).
Zur
Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 169.016,33 € zur Umsetzung der
Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED“ ist die Bewilligung
überplanmäßiger Ausgabemittel erforderlich, da der Haushalt diese Kosten
aktuell nicht vollumfänglich abbildet.
Es
sind derzeit nur noch Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 96.236,45 € in
o. g. Haushaltsstelle vorhanden. Um die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen zu
können und die Ausgabeseite nun im Haushalt darzustellen ist die Anmeldung der
überplanmäßigen Ausgabe notwendig. Diese wird dann vollständig über die noch
ausstehenden Fördermittel finanziert – vorbehaltlich der Bewilligung der
Bundesmittel.
Nach
der Umrüstung der Gewerbegebiete wird durch die adaptive Beleuchtung, welche
auf tatsächliche Bewegungen reagiert und erst dann von 10 % Leistung auf 100%
hochfährt und im Anschluss wieder abdimmt, ein Energiekostenersparnis von bis
zu 90% erwartet. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist durch die o. g.
Haushaltsreste und die Förderung der beiden Projektträger zu 100 % gedeckt. Der
Förderzeitraum endet am 31.03.2024. Es können nur die bis dahin entstehenden
Ausgaben bezuschusst werden.
Nach positiver Klärung aller notwendigen Regularien soll aufgrund des engen Zeitfensters dann schnellstmöglich mit dem notwendigen Vergabeverfahren begonnen werden.