Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960001 - Umrüstung Straßenbeleuchtung mit LED - in Höhe von 73.000,00 €
Vorlage
1352-HFA/2023
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960001 – Umrüstung Straßenbeleuchtung mit LED – in Höhe von 73.000,00 € vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel des Bundes.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 42.000 € in der Haushaltsstelle 67000.361001 – Landeszuweisung Umrüstung mit LED - und Mehreinnahmen in Höhe von 31.000 € in der Haushaltsstelle 67000.360001 – Bundeszuweisung Umrüstung mit LED.


II. Begründung

 

Für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED wurden entsprechende Fördermittel beim Land und dem Bund beantragt. Zwischenzeitlich liegt der Fördermittelbescheid des Landes über einen Betrag von 42.118,87 € vor. In Bezug auf die Fördermittel des Bundes steht der Bewilligungsbescheid aktuell noch aus, es wird mit einer Fördersumme in Höhe von 67.606,53 € gerechnet
(Gesamtsumme Fördermittel 109.725,40 €).

 

Zur Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 169.016,33 € zur Umsetzung der Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED“ ist die Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel erforderlich, da der Haushalt diese Kosten aktuell nicht vollumfänglich abbildet.

 

Es sind derzeit nur noch Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 96.236,45 € in o. g. Haushaltsstelle vorhanden. Um die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen zu können und die Ausgabeseite nun im Haushalt darzustellen ist die Anmeldung der überplanmäßigen Ausgabe notwendig. Diese wird dann vollständig über die noch ausstehenden Fördermittel finanziert – vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesmittel.

 

Nach der Umrüstung der Gewerbegebiete wird durch die adaptive Beleuchtung, welche auf tatsächliche Bewegungen reagiert und erst dann von 10 % Leistung auf 100% hochfährt und im Anschluss wieder abdimmt, ein Energiekostenersparnis von bis zu 90% erwartet. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist durch die o. g. Haushaltsreste und die Förderung der beiden Projektträger zu 100 % gedeckt. Der Förderzeitraum endet am 31.03.2024. Es können nur die bis dahin entstehenden Ausgaben bezuschusst werden.

Nach positiver Klärung aller notwendigen Regularien soll aufgrund des engen Zeitfensters dann schnellstmöglich mit dem notwendigen Vergabeverfahren begonnen werden.