hier: Teilaufhebung des Beschlusses StR/0571/2022 (Vorlagen-Nr. 1102-StR/2022) vom 6. Dezember 2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Teilaufhebung des Beschlusses StR/0571/2022 (Vorlagen Nr. 1102-StR/2022) und damit verbunden die Beendigung der Teilnahme der Stadt Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“. Die in diesem Rahmen bereitgestellten EFRE-Mittel für dieses Projekt werden freigestellt.
II.
Begründung:
Am 06.12.2022 hat der
Stadtrat der Stadt Eisenach gemäß Stadtratsbeschluss StR/0571/2022 (Vorlagen
Nr. 1102-StR/2022) einstimmig die Teilnahme der Stadt Eisenach an der
EFRE-Förderperiode 2021-2027 (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) mit dem
Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach: Aufwertung des Stadtparks als
innerstädtischer Naturerholungsraum“ und die damit verbundene Bereitstellung
des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2023 bis 2027 beschlossen.
Das Projekt wurde im Rahmen
des Auswahlverfahrens zur Förderung (Fördersatz 60 %) bestimmt (1. Stufe –
Wettbewerbsantrag). Die beantragten Fördermittel in Höhe von 2,406 Mio. Euro
sind ausschließlich für dieses Projekt reserviert.
Da es sich bei der
EFRE-Fördermittelbeantragung um ein zweistufiges Verfahren handelt, müssen alle
in der Projektskizze vorgesehenen Maßnahmen gebündelt in einem finalen
Fördermittelantrag bis spätestens 31.12.2024 über das EFRE-Portal beantragt
worden sein, vorher ist noch eine Stellungnahme der ThEGA einzuholen.
Die Absenkung des
städtischen Mitleistungsanteil um 20 % ist über eine Kofinanzierung im
Thüringer Landesprogramm „Strukturwirksame Städtebauliche Maßnahmen“ möglich.
Ein entsprechender Jahresantrag wurde fristgerecht beim Thüringer
Landesverwaltungsamt im Januar 2023 eingereicht.
Um den Fördermittelantrag
für das qualifizierte Vorhaben fristgerecht stellen zu können, bedarf es ab
Sommer 2023 einer stufenweisen Beauftragung von Planungsleistungen für
Verkehrsanlagen und Freianlagen. Hierfür ist ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach § 73 ff. VgV als EU-weite Ausschreibung noch in 2023
notwendig und die Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3 der HOAI), so
dass bis spätestens Mitte 2024 die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet
werden können, um dann fristgerecht den finalen Antrag stellen und mit der
Projektumsetzung beginnen zu können.
Da in der Haushaltsstelle
58010.940050 „StadtparkERLEBNIS“ nicht genügend Haushaltsmittel für das Jahr
2023 zur Verfügung stehen, sollte die Deckung über eine außerplanmäßige Ausgabe
erfolgen (vgl. Beschluss StR/0665/2023, Vorlagen Nr. 1315-stR/2023). Durch
einen ablehnenden Bescheid kann das Projekt zur „Umgestaltung und Aufwertung
des Stöckhofs und Friedhofs“ in Neukirchen im Programm der Dorferneuerung nicht
wie geplant umgesetzt werden, sodass in der Haushaltsstelle 61600.960051
Minderausgaben des Haushaltsrestes 2022 erfolgen, die anteilig zur Deckung der
Ausgaben für den Stadtpark seitens der Verwaltung vorgeschlagen wurden.
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach hat sich jedoch gemäß des Beschlusses StR/0665/2023 (Vorlagen Nr.
1315-StR/2023) gegen die anteilige Verwendung dieses Haushaltsausgaberestes für
das Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“ entschieden.
Folglich stehen keine
Haushaltsmittel zur Deckung der notwendigen Planungsleistungen zur Verfügung.
Die stufenweise Beauftragung dieser Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und
Freianlagen ist jedoch für die zweite Wettbewerbsstufe im Rahmen der
EFRE-Förderung zwingend erforderlich. Um die fristgerechte Einreichung des
EFRE-Fördermittelantrages zu gewährleisten, wäre die Ausschreibung noch im Jahr
2023 unabdingbar, damit die Planungsleistungen noch im Jahr 2024 erbracht
werden können. Eine Einleitung des Vergabeverfahrens erst im Jahr 2024 nach
Bereitstellung von Haushaltsmitteln und rechtskräftiger Haushaltssatzung ist
zeitlich mit der Einreichungsfrist des Fördermittelantrags nicht vereinbar. Bei
einer Einleitung des Vergabeverfahrens im Jahr 2024 steht zu befürchten, dass
die Einreichungsfrist nicht eingehalten werden kann. Eine Fristverlängerung ist
nicht möglich. Gleichzeitig muss frühestmöglich mit der Projektumsetzung
begonnen werden, damit das Projekt im vorgegebenen Umsetzungszeitraum
realisiert werden kann.
Vor dem genannten
Hintergrund sollte auf eine Teilnahme an der EFRE-Förderperiode mit dem Projekt
„StadtparkERLEBNIS Eisenach“ verzichtet werden, da die Umsetzung des Projektes
„StadtparkERLEBNIS“ aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Eigenmittel im
Haushaltsjahr 2023 mehr als fraglich ist.
Insgesamt wurden im Rahmen
der EFRE-Förderperiode über 150 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Es ist bereits
jetzt abzusehen, dass die dem TMIL zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel durch
die Einreichungen teilweise deutlich überzeichnet sind. Aufgrund des insgesamt
hohen Mittelbedarfs der Vorhaben im EFRE-Schwerpunkt SBZ, der angespannten Lage
im Landeshaushalt sowie im Sinne der Subsidiarität und der damit verbundenen
Nachrangigkeit der EFRE-Mittel sind die Kommunen vom Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft aufgefordert bei absehbarer Nicht-Umsetzung
der jeweiligen EFRE-Projekte die Fördermittel schnellstmöglich freizustellen.
Die teilnehmenden Kommune sind zudem aufgefordert dem TMIL umgehend
schriftlich mitzuteilen, wenn sich abzeichnet, dass eines der EFRE-Vorhaben
nicht wie geplant umgesetzt warden kann. Da das TMIL bereits auf durch die
Presse auf die mögliche Nicht-Umsetzung des Statdpark-Projektes aufmerksam
geworden ist und aufgrund der oben beschriebenen angespannten Lage im
Landeshaushalt, ist die Stadt aufgefordert bis spätestens 15. September 2023
eine Rückmeldung abzugeben, ob die EFRE-Mittel in Anspruch genommen werden.
Daher ist eine Beschlussfassung zum 06.09.2023 erforderlich, um dem TMIL
fristgerecht antworten zu können.
Da es sich bei den
reservierten EFRE-Mitteln um zweckgebundene Mittel handelt, die nur für das
Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“ und nicht für andere Projekte verwendet
werden können, sollten die EFRE-Mittel folglich schnellstmöglich freigestellt
bzw. zurückgegeben werden.
Hinweis: Das EFRE-Projekt „Wartburg-Arena-Eisenach: Bau einer Wettkampf-, Vereins-, Schulsport- und Veranstaltungshalle“ bleibt von diesem Beschluss unberührt.