Betreff
Teilnahme an der EFRE-Förderperiode 2021-2027
hier: Teilaufhebung des Beschlusses StR/0571/2022 (Vorlagen-Nr. 1102-StR/2022) vom 6. Dezember 2022
Vorlage
1362-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Teilaufhebung des Beschlusses StR/0571/2022 (Vorlagen Nr. 1102-StR/2022) und damit verbunden die Beendigung der Teilnahme der Stadt Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“. Die in diesem Rahmen bereitgestellten EFRE-Mittel für dieses Projekt werden freigestellt.


II. Begründung:

 

Am 06.12.2022 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach gemäß Stadtratsbeschluss StR/0571/2022 (Vorlagen Nr. 1102-StR/2022) einstimmig die Teilnahme der Stadt Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach: Aufwertung des Stadtparks als innerstädtischer Naturerholungsraum“ und die damit verbundene Bereitstellung des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2023 bis 2027 beschlossen.

 

Das Projekt wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Förderung (Fördersatz 60 %) bestimmt (1. Stufe – Wettbewerbsantrag). Die beantragten Fördermittel in Höhe von 2,406 Mio. Euro sind ausschließlich für dieses Projekt reserviert.

Da es sich bei der EFRE-Fördermittelbeantragung um ein zweistufiges Verfahren handelt, müssen alle in der Projektskizze vorgesehenen Maßnahmen gebündelt in einem finalen Fördermittelantrag bis spätestens 31.12.2024 über das EFRE-Portal beantragt worden sein, vorher ist noch eine Stellungnahme der ThEGA einzuholen.

Die Absenkung des städtischen Mitleistungsanteil um 20 % ist über eine Kofinanzierung im Thüringer Landesprogramm „Strukturwirksame Städtebauliche Maßnahmen“ möglich. Ein entsprechender Jahresantrag wurde fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt im Januar 2023 eingereicht.

 

Um den Fördermittelantrag für das qualifizierte Vorhaben fristgerecht stellen zu können, bedarf es ab Sommer 2023 einer stufenweisen Beauftragung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen. Hierfür ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 73 ff. VgV als EU-weite Ausschreibung noch in 2023 notwendig und die Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3 der HOAI), so dass bis spätestens Mitte 2024 die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet werden können, um dann fristgerecht den finalen Antrag stellen und mit der Projektumsetzung beginnen zu können.

 

Da in der Haushaltsstelle 58010.940050 „StadtparkERLEBNIS“ nicht genügend Haushaltsmittel für das Jahr 2023 zur Verfügung stehen, sollte die Deckung über eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgen (vgl. Beschluss StR/0665/2023, Vorlagen Nr. 1315-stR/2023). Durch einen ablehnenden Bescheid kann das Projekt zur „Umgestaltung und Aufwertung des Stöckhofs und Friedhofs“ in Neukirchen im Programm der Dorferneuerung nicht wie geplant umgesetzt werden, sodass in der Haushaltsstelle 61600.960051 Minderausgaben des Haushaltsrestes 2022 erfolgen, die anteilig zur Deckung der Ausgaben für den Stadtpark seitens der Verwaltung vorgeschlagen wurden.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat sich jedoch gemäß des Beschlusses StR/0665/2023 (Vorlagen Nr. 1315-StR/2023) gegen die anteilige Verwendung dieses Haushaltsausgaberestes für das Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“ entschieden.

Folglich stehen keine Haushaltsmittel zur Deckung der notwendigen Planungsleistungen zur Verfügung. Die stufenweise Beauftragung dieser Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen ist jedoch für die zweite Wettbewerbsstufe im Rahmen der EFRE-Förderung zwingend erforderlich. Um die fristgerechte Einreichung des EFRE-Fördermittelantrages zu gewährleisten, wäre die Ausschreibung noch im Jahr 2023 unabdingbar, damit die Planungsleistungen noch im Jahr 2024 erbracht werden können. Eine Einleitung des Vergabeverfahrens erst im Jahr 2024 nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln und rechtskräftiger Haushaltssatzung ist zeitlich mit der Einreichungsfrist des Fördermittelantrags nicht vereinbar. Bei einer Einleitung des Vergabeverfahrens im Jahr 2024 steht zu befürchten, dass die Einreichungsfrist nicht eingehalten werden kann. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Gleichzeitig muss frühestmöglich mit der Projektumsetzung begonnen werden, damit das Projekt im vorgegebenen Umsetzungszeitraum realisiert werden kann.

 

Vor dem genannten Hintergrund sollte auf eine Teilnahme an der EFRE-Förderperiode mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“ verzichtet werden, da die Umsetzung des Projektes „StadtparkERLEBNIS“ aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Eigenmittel im Haushaltsjahr 2023 mehr als fraglich ist.

 

Insgesamt wurden im Rahmen der EFRE-Förderperiode über 150 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die dem TMIL zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel durch die Einreichungen teilweise deutlich überzeichnet sind. Aufgrund des insgesamt hohen Mittelbedarfs der Vorhaben im EFRE-Schwerpunkt SBZ, der angespannten Lage im Landeshaushalt sowie im Sinne der Subsidiarität und der damit verbundenen Nachrangigkeit der EFRE-Mittel sind die Kommunen vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aufgefordert bei absehbarer Nicht-Umsetzung der jeweiligen EFRE-Projekte die Fördermittel schnellstmöglich freizustellen. Die teilnehmenden Kommune sind zudem aufgefordert dem TMIL umgehend schriftlich mitzuteilen, wenn sich abzeichnet, dass eines der EFRE-Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt warden kann. Da das TMIL bereits auf durch die Presse auf die mögliche Nicht-Umsetzung des Statdpark-Projektes aufmerksam geworden ist und aufgrund der oben beschriebenen angespannten Lage im Landeshaushalt, ist die Stadt aufgefordert bis spätestens 15. September 2023 eine Rückmeldung abzugeben, ob die EFRE-Mittel in Anspruch genommen werden. Daher ist eine Beschlussfassung zum 06.09.2023 erforderlich, um dem TMIL fristgerecht antworten zu können.

 

Da es sich bei den reservierten EFRE-Mitteln um zweckgebundene Mittel handelt, die nur für das Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“ und nicht für andere Projekte verwendet werden können, sollten die EFRE-Mittel folglich schnellstmöglich freigestellt bzw. zurückgegeben werden.

 

 

Hinweis: Das EFRE-Projekt „Wartburg-Arena-Eisenach: Bau einer Wettkampf-, Vereins-, Schulsport- und Veranstaltungshalle“ bleibt von diesem Beschluss unberührt.