Betreff
Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen-Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025 bis 2032
Vorlage
1367-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025-2032.


II. Begründung:

 

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen den Zuwendungsgebern Freistaat Thüringen, Landkreis Gotha und Wartburgkreis sowie den Städten Gotha und Eisenach läuft zum 31.12.2024 aus. Bestreben aller Vertragspartner ist es, der Thüringen Philharmonie Gotha Eisenach für die Spielzeit 2024/2025 Planungssicherheit zu geben. Die Vertragspartner sind sich daher einig, die Zusammenarbeit in dem jetzt vorliegenden Vertrag weiter fortzuführen. Daher wurde bereits dieses Jahr die neue Finanzierungsvereinbarung verhandelt.

 

Aus der aktuell noch laufenden Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2024 resultierte für die Stadt Eisenach eine jährliche Zahlungsverpflichtung gegenüber der Thüringen Philharmonie von 560.000 Euro.

Mit dem jetzt vorgelegten Vertragsentwurf steigen die von 2025 bis 2032 zu leistenden Finanzierungsanteile der Stadt an.

Für 2025 ist eine Erhöhung des städtischen Finanzierungsanteils auf 865.000 Euro vorgesehen. Das sind 305.000 Euro mehr als im Jahr 2024.

Ab 2026 steigt der Finanzierungsbedarf jährlich um 2,5 Prozent.

 

Das Verhandlungsergebnis erreicht 90% des aktuellen Flächentarifvertrages.

 

Konkret ergeben sich damit für die Stadt Eisenach folgende Zahlungsverpflichtungen im Finanzierungszeitraum 2025 bis 2032. Sie haben Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Haushaltsjahr

Städtischer Finanzierungsanteil lt. Vereinbarung

 

2025

 

865.000 €

 

2026

 

886.625 €

 

2027

 

908.791 €

 

2028

 

931.510 €

 

2029

 

954.798 €

 

2030

 

978.668 €

 

2031

 

1.003.135 €

 

2032

 

1.028.213 €

 

Summe

 

7.556.740 €

 

Die Finanzierungsvereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 vor. Eine Option der Verlängerung bis 2032 besteht entsprechend Nr. 4 der Vereinbarung.

 

Zur weiteren Begründung wird auf die Präambel in der Finanzierungsvereinbarung verwiesen.


Anlagenverzeichnis:

 

Finanzierungsvereinbarung zur Finanzierung der Thüringen-Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025 bis 2032