Betreff
Verwendung der Theaterpauschale des Freistaates Thüringen
Vorlage
1368-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Mittel, die die Stadt Eisenach im Jahr 2024 aus der Theaterpauschale des Freistaates erhalten wird, in voller Höhe für das Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zu verwenden.

 


II. Begründung:

 

Im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen für das Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025 – 2032 wurde auch über die Verwendung der neu etablierten Theaterpauschale für die Jahre 2023 und 2024 gesprochen.

Die Theaterpauschale ist im Paragraf 22d des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes geregelt.

 

In Abstimmung zwischen dem Thüringer Finanzministerium und der Thüringer Staatskanzlei wurde von Seiten des Landes nun festgelegt, dass die Pauschale, deren genaue Summe bisher noch nicht beziffert ist, spätestens ab 2024 in voller Höhe dem Landestheater Eisenach und der Thüringen-Philharmonie Gotha-Eisenach zur Verfügung gestellt wird.

 

Angekündigt ist vom Land für die Stadt Eisenach eine Zahlung in Höhe von 660.000 Euro. Sie soll wie folgt aufgeteilt werden: 480.000 Euro für das Landestheater und 180.000 Euro für die Thüringen Philharmonie.

 

Ursprünglich war durch den Freistaat eine Entlastung der kommunalen Haushalte der Theater tragenden Kommunen durch einen zusätzlichen Kulturlastenausgleich (auf Grundlage der Kulturausgaben der Einzelkommune) angekündigt. Später erfolgte die Konkretisierung beziehungsweise Festlegung.

 

Begründet wurde die Festlegung der Verwendung der Pauschale damit, dass nur durch diese Aufteilung tatsächlich sichergestellt werden kann, dass die Mittel der Theaterpauschale für die Gewährung der Tarifsteigerungen verwendet werden.

Die Thüringer Staatskanzlei hat die Stadt Eisenach zu einer schriftlichen Bestätigung der Verwendung der Theaterpauschale aufgefordert. Dazu ist jedoch erst ein Stadtratsbeschluss notwendig, da diese Festlegung auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2024 haben wird.

 

 


Anlagenverzeichnis: