Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben für Erstattungen von Mehrkosten für Heizungen in Schulanlagen an den optimierten Regiebetrieb in Höhe von insgesamt 368.610,00 €
Vorlage
1373-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen

1.      21100.675000 - Grundschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 112.200,00 €,

2.      22500.675000 – Regelschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 103.730,00 €,

3.      23000.675000 – Gymnasien, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 117.920,00 € und

4.      26000.675000 – Gemeinschaftsschule, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 34.760,00 €.

Die Deckung erfolgt jeweils über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).

 


II. Begründung:

 

Mit Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. Juni 2023 wurden der Stadt Eisenach einmalige Leistungen auf Basis des Thüringer Gesetzes über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen (ThürAEVG/E) gewährt.

 

Demnach erhält die Stadt Eisenach als Schulträger einmalige Leistungen aus dem Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zum Ausgleich der finanziellen Belastungen durch den starken Anstieg der Heizkosten für Schulanlagen in Höhe von 368.610 €. 

 

Gemäß § 2 Buchstabe g) der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb ist diesem die Aufgabe der Gebäudeunterhaltung übertragen. Die Energiekosten für städtische Gebäude werden somit über den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes finanziert. Die erhöhten finanziellen Belastungen durch den starken Anstieg der Heizkosten in den Schulgebäuden sind folglich im Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes angefallen.

 

Die vom Land diesbezüglich beschiedenen Ausgleichleistungen sind daher im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit ebenfalls im Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes zu vereinnahmen.

 

Mit dem Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgaben können die Mittel an den optimierten Regiebetrieb weitergleitet werden und schließlich an der Stelle zur finanziellen Entlastung beitragen an der die tatsächlichen Mehrkosten entstanden sind.

 

Die Höhe der Leistung beträgt je zu berücksichtigendem Schüler 110 € und errechnet sich auf Basis der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2022/2023. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Schularten ergibt sich wie folgt:

 

Schulart

Anzahl der Schüler

Ausgleichsbetrag

(110 € pro Schüler)

Grundschulen (UA 21100)

1.020

112.200 €

Regelschulen (UA 22500)

943

103.730 €

Gymnasien (UA 23000)

1.072

117.920 €

Gemeinschaftsschule (UA 26000)

316

34.760 €

Summe

3.351

368.610 €

 

Die Ausgleichsleistungen des Landes konnten bereits kassenwirksam vereinnahmt werden.

 


Anlagenverzeichnis: