Betreff
Anfrage der Die Heimat Eisenach-Stadtratsfraktion - Entfernung von Sitzmöglichkeiten im Bereich Sportpark / Michelsbach
Vorlage
AF-0298/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es zutreffend, dass die Sitzmöglichkeit samt Papierkorb aus vorgenannten Gründen entfernt werden? Wenn Nein, warum dann?

2.      Wenn die erste Frage bejaht wird, wieso dort und nicht auch woanders und wer hat solche Kriterien in wessen Auftrag aufgestellt?

3.      Welche Kriterien für die Errichtung von Sitzmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet gelten innerhalb der Stadtverwaltung?

4.      Können die Sitzmöglichkeiten wieder installiert werden? Wenn Ja, wann?

5.       Ist die Entscheidung mit dem gültigen Papierkorbkonzept vereinbar und wenn Ja, aus welchen Gründen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.      Ursächlich für das Entfernen der Bank und des Papierkorbes waren zwei Feuerwehreinsätze an diesem Standort, da der angrenzende Mülltonnenstandplatz im Vollbrand stand. Die Bewohner hatten Angst, dass der Brand auf das Wohnhaus übergreifen könnte. Zudem wurde der Standplatz häufig als Toilette genutzt.        

 

zu 2.      Diese Entscheidung kann nicht auf weitere Standorte übertragen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen. Aufgrund der Brisanz war hier die Entfernung jedoch geboten, auch im Hinblick darauf, dass in ca. 70 Meter Entfernung die nächste Sitzgelegenheit nebst Papierkorb vorhanden ist,

 

zu 3.      Hierfür gibt es keine Richtlinien.

 

zu 4.      Da nicht davon auszugehen ist, dass sich die Lage bei einer Wiederinstallation verändert, wird davon abgesehen.

 

zu 5.      Die getroffene Entscheidung steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Papierkorbkonzept. Hier geht es einzig und allein darum, die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.