Betreff
Anfrage der Die Heimat Eisenach-Stadtratsfraktion - Aussagen der Oberbürgermeisterin zur finanziellen Situation der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0299/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Auf welchen belastbaren Fakten basiert die Aussage der Oberbürgermeisterin, dass die Stadt „leistungsfähig“ sei, wenn man die auslaufenden und fusionsbedingten Zuweisungen des Landes herausrechnet?

2.      Welche dauerhaften Einnahmenverbesserungen oder Ausgabenminderungen erwartet oder erstrebt die Oberbürgermeisterin bis zum Auslaufen der fusionsbedingten Zuweisungen, damit die bereits konstatierte Leistungsfähigkeit gegeben ist?

3.      Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die erwartbar dauerhaft steigenden Personalausgaben mit Maßnahmen im Stellenplan oder im städtischen Haushalt zu mindern oder zu deckeln?

4.       Gibt es eine aktualisierte Hochrechnung der Leistungsfähigkeit in den kommenden Jahren auf Basis neuer Fakten? Wenn Ja, bitte mit ausreichen!


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. & 2.

Mit dem Haushalt 2023 konnte die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach für die Jahre 2023 bis 2026 nachgewiesen werden. Dies wurde auch durch das TLVWA mit Datum 14.4.2023 bestätigt.

 

V.a. vor dem Hintergrund der multiplen Krisenlagen und deren konkreten, finanziellen Auswirkungen auf die gesamte kommunale „Familie“ werden weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den erreichten Stand abzusichern. Die rückläufigen, fusionsbedingten Zuweisungen belasten zusätzlich in diesem extrem angespannten Umfeld v.a. die Planaufstellung der betreffenden Finanzplanjahre erheblich.

 

Aus dem Grund ist zwingend eine Verbesserung der eigenen Einnahmesituation v.a. über eine grundsätzlich bessere bzw. angemessenere Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erforderlich. So werden ausgehend von den aktuellen Modellrechnungen des Landes zum KFA 2024 (Stand: 17.07.2023) die finanziellen Mehrbelastungen der Kommune durch hohe Inflation und Personalkostensteigerungen i.R. Tarifabschluss bei der Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs berücksichtigt und führen zu einer entsprechenden Anhebung desselben.

 

Weitgehend unberücksichtigt bleiben diese massiven Belastungen v.a. im Bereich inflationsgetriebener Kosten (Energie, Personal, Material inkl. Fremdleistungen) bei der Neuberechnung der sog. FAG-Masse I, die u.a. die finanziell bedeutsamen Schlüsselzuweisungen zur Wahrnehmung der Gemeindeaufgaben beinhaltet. Hier sind aus Sicht der Kommunen dringend erhebliche Nachbesserungen vorzunehmen.

 

Ziel ist auch nach Ablauf des Haushaltsicherungszeitraumes sowie der erfolgten Fusion mit dem Wartburgkreis die Haushaltssituation weiter nachhaltig zu verbessern bzw. zu sichern. Die Stadt ist dabei ihren Verpflichtungen nachgekommen. Eine weitere, wesentliche Prämisse des EisenachNGG war die Anerkennung der Stadt Eisenach als Oberzentrum in Westthüringen. Die Umsetzung muss sowohl finanziell als auch strukturell zeitnah erfolgen, um entsprechend haushalterisch zu wirken.

Weiterhin wird auch künftig eine stetige und zielorientierte Aufgaben- und Ausgabenkritik über alle Bereiche der Verwaltung – immer auch unter Berücksichtigung der oberzentralen Funktionen - unerlässlich sein. Erste Maßnahmen den oRB betreffend sollen im zuständigen Fachausschuss vorgestellt und beraten werden.

 

 

zu 3.

Eine pauschale Deckelung der Personalkosten wird nicht erfolgen; ebenso auch keine pauschale Streichung von Stellen im Stellenplan.

 

Die Verwaltung hat gemäß ThürKO zahlreiche Aufgaben, insbesondere hoheitlicher Art, zu erledigen. Zur Erfüllung der Aufgaben ist das dafür notwendige Personal einzusetzen.

 

Wie bislang wird stetig und an konkreten Aufgaben geprüft, ob und an welcher Stelle, welches Personal sinnvoll eingesetzt ist bzw. eingesetzt werden muss, um die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

 

zu 4.

Derzeit wird auf Basis der Mittelanmeldungen der einzelnen Fachdienste der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2024 inkl. Finanzplanung 2025 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend der von mir gesetzten Zeitschiene erfolgt bis zum 31.08.2023 die laufende Bearbeitung des Haushaltsentwurfes sowie die Beratungen dazu mit einzelnen Fachdiensten. Der Abschluss des Zahlenwerkes ist aktuell für Ende September 2023 vorgesehen. Auf dieser Basis wird sodann eine neue Berechnung der dauernden Leistungsfähigkeit für Jahre 2024 bis 2027 erfolgen. Die Bereitstellung dieser erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024.