Betreff
Stand der Haushaltsausführung 2023 / Hochrechnung zum 31.12.2023 (Verwaltungshaushalt)
Vorlage
1391-BR/2023
Aktenzeichen
14 22 01
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine Berichterstattung zum Erfüllungsstand des Verwaltungshaushaltes zum Stichtag 30.06.2023 sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des voraussichtlich zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2023.

 

Die Hochrechnung stellt sich in den einzelnen Hauptgruppen wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Ansatz
2023

Rechnungs-ergebnis (Soll)

Hochrechnung
zum

Vergleich +/-


Hochrechnung

 

 

 

30.06.2023

31.12.2023

./. Ansatz 

 

in T€

in T€

in T€

in T€

Einnahmen

 

 

 

HGr. 0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

70.319

55.951

73.475

3.156

HGr. 1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

14.807

8.723

14.671

-136

HGr. 2

Sonstige Finanzeinnahmen

3.677

2.636

3.470

-207

 

Einnahmen gesamt

88.803

67.310

91.617

2.813

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

HGr. 4

Personalausgaben

21.923

10.910

21.923

0

HGr. 5/6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

8.788

3.735

8.208

-580

HGr. 7

Zuweisungen und Zuschüsse

33.869

27.019

33.851

-19

HGr. 8

Sonstige Finanzausgaben

24.223

18.141

24.501

278

 

Ausgaben gesamt

88.803

59.805

88.483

-321

 

SALDO

 

 

 

3.134

(Rundungsdifferenzen möglich)

 

Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.

 

Nachfolgend wird auf gravierende Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2023 eingegangen.

 

Einnahmen

§  Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

In Hauptgruppe 0 ist nach jetzigem Stand mit Einnahmen über Ansatz in Größenordnung von 3.156 T€ zu rechnen.

 

Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus den Einnahmen der Gewerbesteuer. Der Haushaltsansatz 2023 beläuft sich auf 18.500 T€, das aktuelle Anordnungssoll stellt sich so dar, dass zum 31.12.2023 mit Einnahmen von insgesamt 21.800 T€ gerechnet werden kann. Die Einnahmen enthalten dabei jedoch pandemiebedingte Nachholeffekte (Einmaleffekte) in Größenordnung von rd. 5.200 T€. Bereinigt um die Einmaleffekte steht ein Vorauszahlungssoll 2023 von rd. 16.600 T€ zu Buche (vgl. Haushaltsansatz: 18.500 T€). Einnahmeverbesserungen sind auch bei der Grundsteuer B in Größenordnung von 30 T€ zu erwarten.

 

Bei den Gemeindeanteilen der Einkommens- und Umsatzsteuer ist nach aktueller Steuerschätzung mit Mindereinahmen in Größenordnung von 95 T€ zu rechnen. Weitere Mindereinnahmen ergeben sich in Gruppierung 02,03 (andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen) in Höhe von rd. 25 T€ sowie in Gruppierung 06 (sonstige allgemeine Zuweisungen) in Größenordnung von 53 T€.

 

 

§  Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

In dieser Hauptgruppe ist zum Jahresende mit einem leichten Minus in Höhe von 136 T€ zu rechnen (-1%).

 

Mindereinnahmen werden insbesondere in den Gruppierungen 16 (Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes) in Größenordnung von 67 T€ sowie 17 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) in Höhe von 138 T€ erwartet. Diese stehen teils in direktem Zusammenhang mit kalkulierten Minderausgaben im Bereich Sachverständigen- und Gerichtskosten / Konzeptionen (Gruppierung 655).

 

Einnahmeverbesserungen werden in den Gruppierungen 10 bis 12 mit ca. 70 T€ erwartet.

 

§  Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

In der Hauptgruppe 2 wird eine Verschlechterung von rd. 6 % ggü. dem Planansatz 2023 ausgewiesen (-207 T€).

 

Erhebliche Mindereinnahmen sind bei den Konzessionen in Größenordnung von 382 T€ zu verzeichnen. Da sich die jährliche Höhe der Konzessionen (örtliche Wegenutzungsrechte für den Strom- und Gasnetzbetrieb) in Abhängigkeit zum Verbrauch der Kunden der Energieversorger ergibt, unterliegen diese Einnahmen naturgemäß Schwankungen. Die aktuellen Mindereinnahmen resultieren zu einem Betrag von 191 T€ aus der Abrechnung 2022 und in der Folge niedriger festgesetzter Vorauszahlungen für das Jahr 2023 in Höhe von ebenfalls 191 T€.

 

Einnahmeverbesserungen in Gruppierung 2 werden in Höhe von 183 T€ im Bereich der  Zinseinnahmen erwartet.

 

Ausgaben

§  Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

Der Ansatz der Personalausgaben beläuft sich im Haushaltsjahr 2023 auf 21.923 T€. Die Planung der Personalausgaben war wegen des erwarteten Tarifabschlusses mit großen Unsicherheiten behaftet.

 

Im Ergebnis der Tarifverhandlungen und unter Berücksichtigung der rückwirkenden Besoldungsanpassung bei den Beamten zum 01.01.2023 wurden die Personalkosten neu hochgerechnet. Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass der Ansatz für die Personalkosten auskömmlich sein wird.

 

§  Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand zeigt mit einem ausgewiesenen Minderbedarf von rd. 580 T€ eine Abweichung von derzeit ca. 6,6 % des Ansatzes 2023. 

 

Erheblich ist dabei die Abweichung in Gruppierung 64 bis 66 (Steuern, Geschäftsausgaben u.a.). Unter Beachtung des Erfüllungsstandes zum 30.06.2023 ist mit Minderausgaben von -398 T€ zum Jahresende zu rechnen.

 

Beispielhaft seien genannt:

 

·         Versicherungen (Gruppierung 64)                                                      -59 T€

·         Gutachten und Konzepte Bereich Stadtentwicklung:                                                                                                                                            -213 T€

·         Konzepte Feuerwehr - Gutachten Bedarfs- und Entwicklungsplan, Löschwasserbedarfsanalyse):                                                              -70 T€

 

Die Einholung und Umsetzung der verschiedenen Gutachten und Konzepte ist immer von den entsprechenden Rahmenbedingungen abhängig. Dazu gehören der Eingang der Zuwendungsbescheide (sofern es sich um geförderte Maßnahmen handelt), die Besetzung der entsprechenden Stellen sowie die zeitliche Umsetzbarkeit. Zudem kommt es in Projektverläufen häufig zu Änderungen, die zum Beispiel dazu führen können, dass Ansätze nicht voll ausgeschöpft werden.

 

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass ein erheblicher Teil der Konzepte gefördert wird, so dass bei Nichtumsetzung oder Verzug die entsprechenden Einnahmen nicht kassenwirksam werden.  

 

 

§  Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

Die Hauptgruppe 7 schließt im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich mit einem Ergebnis von rd. -19 T€ ggü. der Haushaltsplanung 2023 ab.

 

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt damit zu rechnen, dass die veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse nahezu vollumfänglich ausgeschöpft werden.

 

§  Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

In der Hauptgruppe 8 ist im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrausgaben von rd. 278 T€ zu rechnen.

 

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Gruppierung 81 (Gewerbesteuerumlage). Bedingt durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen (+292 T€).

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt (Gruppierung 86) wurde in Höhe der Haushaltsplanung (4.931 T€) in die Hochrechnung aufgenommen. Eine etwaig höhere Zuführung kann erst im Rahmen der Abschlussbuchungen zur Jahresrechnung 2023 realisiert werden.

 

Insgesamt ergibt sich in der Hochrechnung ausgabeseitig ein Minderbedarf gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz 2023 von rd. 321 T€.

 

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen:

Die Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes fallen im Ergebnis der vorliegenden Hochrechnung zum 31.12.2023 um rd. 2.813 T€ höher aus als geplant. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden im Ergebnis um rd. 321 T€ niedriger als mit der Haushaltsplanung 2023 angenommen, prognostiziert. Insgesamt ist damit einnahme- sowie ausgabeseitig eine positive Entwicklung der Haushaltsausführung zu verzeichnen.

 

Aus der vorliegenden Hochrechnung ergibt sich damit insgesamt ein voraussichtlich zu erwartender Überschuss im Verwaltungshaushalt zum Jahresende in Höhe von rd. 3.134 T€.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem vorgelegten Zahlenwerk um eine Prognose des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt auf Basis der Erfüllungsstände 30.06.2023 handelt. Die ausgewiesenen Rechnungsergebnisse wurden soweit möglich errechnet und darüber hinaus mit größtmöglicher Sorgfalt geschätzt, dennoch können sich in den noch ausstehenden Monaten der Haushaltsausführung gewichtige Veränderungen ergeben. Vor allem können sich die Einnahmen der Gewerbesteuer sehr kurzfristig und volatil entwickeln.

 

Daneben ist ausdrücklich anzuführen, dass der investive Vermögenshaushalt nicht Teil dieser Hochrechnung und separat zu betrachten ist. Insbesondere die mit der Jahresrechnung 2023 zu bildenden Haushaltsreste werden das tatsächliche Rechnungsergebnis 2023 signifikant beeinflussen.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht