Betreff
2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der
Wartburgstadt Eisenach
Vorlage
1399-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach entsprechend der Anlage.


II. Begründung

 

Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach beschreibt den Willen der Stadt zur Unterstützung von freien Projekten der Kunst und Kultur und deren städtische Förderung.

 

Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist gemäß Richtlinie auf den 30.11. des Vorjahres gesetzt. In der Praxis entstehen aber förderfähige Projektideen auch kurzfristiger. Um diese kurzfristigeren Projektideen auch unterstützen zu können, soll diese Form der städtischen Förderung in die bestehende Richtlinie als Ergänzung aufgenommen werden.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 -           Entwurf der 2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und

Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach

 

Anlage 2 –          Fließtextversion der Richtlinie (incl. farblich gekennzeichnete Änderungen/Ergänzung)