Wartburgstadt Eisenach
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die 2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach entsprechend der Anlage.
II. Begründung
Die Richtlinie zur
allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach beschreibt
den Willen der Stadt zur Unterstützung von freien Projekten der Kunst und
Kultur und deren städtische Förderung.
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist gemäß Richtlinie auf den 30.11. des Vorjahres gesetzt. In der Praxis entstehen aber förderfähige Projektideen auch kurzfristiger. Um diese kurzfristigeren Projektideen auch unterstützen zu können, soll diese Form der städtischen Förderung in die bestehende Richtlinie als Ergänzung aufgenommen werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage
1 - Entwurf der 2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und
Kulturförderung in der Wartburgstadt
Eisenach
Anlage 2 – Fließtextversion der Richtlinie (incl. farblich gekennzeichnete Änderungen/Ergänzung)