Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.675000 - Erstattungen Mehrkosten Sportstätten (ThürAEVG/E) in Höhe von 42.169,50 €
Vorlage
1404-HFA/2023
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.675000 – Erstattungen Mehrkosten Sportstätten (ThürAEVG/E) in Höhe von 42.169,50 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).

 

 

 

 


II. Begründung

 

Zur Bewältigung der finanziellen Belastungen aufgrund der hohen Energiekosten erhalten die kommunalen Träger von Sportstätten einmalige Leistungen vom Land auf Basis des Gesetzes über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen (ThürAEVG/E). Die Mittel wurden ggü. dem Landkreis gewährt und sind durch diesen anteilig an die Gemeinden im Landkreisgebiet weiterzuleiten.

 

Entsprechend der Regelung des ThürAEVG/E stehen für Träger kommunaler Sportstätten insgesamt 3.000.000 € zur Verfügung. Von diesen Mitteln erhält der Wartburgkreis 225.036,04 €. Der auf die Stadt Eisenach entfallende Anteil dieser Mittel bemisst sich nach dem Anteil der Mitglieder anerkannter Sportorganisationen der Stadt Eisenach, die ihren Sitz in der Stadt Eisenach haben, zur Gesamtmitgliederzahl aller anerkannten Sportorganisationen des Landkreises.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis wurden der Stadt Eisenach einmalige Leistungen auf Basis dieses Gesetzes i.H.v. 42.169,50 € gewährt.

 

Gemäß § 2 Buchstabe f) der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb ist diesem die Aufgabe der Sportstättenbewirtschaftung übertragen. Die Energiekosten für städtische Sportstätten werden somit über den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes finanziert. Die erhöhten finanziellen Belastungen in Folge der Energiekrise sind folglich im Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes angefallen.

 

Die vom Land über den Landkreis beschiedenen Ausgleichsleistungen sind daher im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit ebenfalls im Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes zu vereinnahmen.

 

Mit dem Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgabe können die Mittel an den optimierten Regiebetrieb weitergeleitet werden und schließlich an der Stelle zur finanziellen Entlastung beitragen, an der die tatsächlichen Mehrkosten entstanden sind.