I. Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.675000 – Erstattungen
Mehrkosten Sportstätten (ThürAEVG/E) in Höhe von 42.169,50 €. Die Deckung
erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige
Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).
II. Begründung
Zur
Bewältigung der finanziellen Belastungen aufgrund der hohen Energiekosten
erhalten die kommunalen Träger von Sportstätten einmalige Leistungen vom Land
auf Basis des Gesetzes über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für
Kommunen und Bildungseinrichtungen (ThürAEVG/E). Die Mittel wurden ggü. dem
Landkreis gewährt und sind durch diesen anteilig an die Gemeinden im
Landkreisgebiet weiterzuleiten.
Entsprechend
der Regelung des ThürAEVG/E stehen für Träger kommunaler Sportstätten insgesamt
3.000.000 € zur Verfügung. Von diesen Mitteln erhält der Wartburgkreis
225.036,04 €. Der auf die Stadt Eisenach entfallende Anteil dieser Mittel
bemisst sich nach dem Anteil der Mitglieder anerkannter Sportorganisationen der
Stadt Eisenach, die ihren Sitz in der Stadt Eisenach haben, zur
Gesamtmitgliederzahl aller anerkannten Sportorganisationen des Landkreises.
Mit
Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis wurden der Stadt Eisenach einmalige
Leistungen auf Basis dieses Gesetzes i.H.v. 42.169,50 € gewährt.
Gemäß
§ 2 Buchstabe f) der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb ist
diesem die Aufgabe der Sportstättenbewirtschaftung übertragen. Die
Energiekosten für städtische Sportstätten werden somit über den Wirtschaftsplan
des optimierten Regiebetriebes finanziert. Die erhöhten finanziellen
Belastungen in Folge der Energiekrise sind folglich im Wirtschaftsplan des
optimierten Regiebetriebes angefallen.
Die
vom Land über den Landkreis beschiedenen Ausgleichsleistungen sind daher im
Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit ebenfalls im Wirtschaftsplan des
optimierten Regiebetriebes zu vereinnahmen.
Mit
dem Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgabe können die Mittel an den
optimierten Regiebetrieb weitergeleitet werden und schließlich an der Stelle
zur finanziellen Entlastung beitragen, an der die tatsächlichen Mehrkosten
entstanden sind.