II.
Fragestellung
1.
Was wird
unternommen, um diese wichtige Verbindung wieder zu öffnen? Welcher Zeitraum
ist vorgesehen?
2. Gibt es kurzfristig die Möglichkeit, eine Verbindung ohne Gefährdungspotential z.B. durch geänderte Wegeführung zu schaffen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es steht außer
Frage, dass diese Verbindung (gerade im Hinblick auf die touristische Nutzung
und Erschließung des Gebietes) mit den vielen von Ihnen genannten Wanderrouten
hohe Priorität genießt. Es ist uns deshalb ebenfalls ein Anliegen diesen Weg
schnellstmöglich wieder begehbar und sicher herzustellen. Der zuständige
Fachbereich hat deshalb für den Haushalt 2024 die nach derzeitigen
Erkenntnissen geschätzt erforderlichen Mittel (ca. 350.000 €) angemeldet. Um
vorbereitende Arbeiten, wie z. Bsp. die Baugrunduntersuchung und erste
Planungsschritte vornehmen zu können, sollen noch in 2023 die Freigabe
gesonderter Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 € durch den Haupt- und
Finanzausschuss beschlossen werden.
Die endgültige
Entscheidung für die Bereitstellung aller durch die Verwaltung für 2024 angemeldeten
Mittel trifft letztendlich auch der von den Bürgern der Stadt Eisenach gewählte
Stadtrat. Sofern das Geld für die Sanierung des Zugangs vom Stadtrat zur
Verfügung gestellt wird, kann nach Inkrafttreten des Haushaltes 2024 mit der
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Sanierung begonnen werden. Ich gehe
derzeit davon aus, dass die Sanierungsarbeiten noch im Spätsommer / Herbst 2024
beginnen könnten. Wie lange diese andauern, hängt vom Umfang der notwendigen
Sanierungsmaßnahme ab. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht
abschließend einzuschätzen.
zu 2.
Um die nunmehr
notwendige Sperrung zu umgehen, wurden mögliche Varianten alternativer
Wegeführung vorab beraten und geprüft. Eine andere, sichere Wegeführung ist
aufgrund der Topografie jedoch nicht möglich. Ein Zugang von der Straße aus
wäre derart steil und damit keinesfalls sicher.