Betreff
Teilnahme am Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Nordpark Eisenach“
Vorlage
1418-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Teilnahme der Stadt Eisenach an dem Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Entwicklung Nordpark- bürgerfreundlich & naturnah“ und die damit verbundene Bereitstellung des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2024 bis 2026.

 

 


II. Begründung:

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Verbindung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) hat zur Abgabe von Projektvorschlägen zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgerufen.

Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 75 %. Bei der Fördermittelbeantragung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren:  Stufe 1 umfasst die Projektskizzenerstellung und Einreichung. Diese wurde Seitens des Fachdienstes Stadtentwicklung vorgenommen. Frist war am 15.09.2023. Bei einer positiven Rückmeldung zur Projektskizze seitens des Fördermittelgebers gelangt das Projekt in die zweite Wettbewerbsstufe, in der dann ein finaler Zuwendungsantrag erstellt wird. Hier für wird auch ein Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) benötigt.

 

In Bezug auf den voranschreitenden Klimawandel und zur Stärkung des Quartiers Eisenach-Nord hat die Stadtverwaltung das folgende Projekt zur Umgestaltung und Aufwertung des Nordparks kurzfristig eingereicht.

 

„Entwicklung Nordpark- bürgerfreundlich & naturnah“

 

Das Projekt beinhaltet die Umgestaltung und Aufwertung einer strukturell mangelhaften und sich selbst überlassenen sowie stark verwilderten Grünfläche im Stadtteil Nord im urbanen Raum von Eisenach. Der Schwerpunkt liegt auf der Renaturierung des St. Annenbaches einschließlich des Anlegens eines Erschließungsweges mit Kommunikationspunkten und der Schaffung einer Retentionsfläche. Neben der klimagerechten, naturnahen und biodiversen Modernisierung und Vernetzung der grünen Infrastruktur zur CO2-Minderung und dem Schutz der Artenvielfalt stehen die Schaffung der öffentlichen Zugänglichkeit sowie die Erlebbarkeit der Fläche im Vordergrund. Gleichzeitig sollen biologisch wertvolle Grünstrukturen aus naturschutzfachlicher Sicht entwickelt werden. Die Fläche soll zukünftig eine frequentierte Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem nördlichen (Eisenach-Nord) und südlichen (Thälmannviertel) Stadtteil darstellen und somit ihrer städtebaulich hohen Bedeutung für das Quartier gerecht werden. Sie ist als Initialmaßnahme für einen zukunftsgewandten Stadtumbau der Großwohnsiedlung Eisenach-Nord unter Beteiligung der Wohnungsunternehmen zu werten.

 

Kostenrahmen

 

Der beantragte Kostenumfang für das Projekt „Entwicklung Nordpark“ beläuft sich insgesamt auf etwa 2,6 Millionen Euro. Vorausgesetzt, das Projekte erhält eine Zusage, ist die Umsetzung für das Projekt ab 2024 bis zum Jahr 2026 angesetzt. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent. Bei finanzschwachen Kommunen ist eine Absenkung des Mitleistungsanteils auf bis zu 15 Prozent möglich. Gibt der Fördermittelgeber eine positive Rückmeldung zur Projektskizze, gelangt das Projekt in die zweite Wettbewerbsstufe, in der dann nach entsprechendem Stadtratsbeschluss ein finaler Zuwendungsantrag erstellt wird.

 

Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:

 

Jahr

Gesamtkosten

Bundesmittel

Eigenmittel der Kommune

Mittel unbeteiligter Dritter

2023

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2024

294.000,00 €

220.500,00 €

73.500,00 €

0,00 €

2025

954.000,00 €

715.500,00 €

238.500,00 €

0,00 €

2026

1.377.000,00 €

1.032.750,00 €

344.250,00 €

0,00 €

Gesamt

2.625.000,00 €

1.968.750,00 €

656.250,00 €

0,00 €

 

Die genaue Kostenaufteilung nach aktuellem Stand auf die jeweiligen Maßnahmen kann in Anlage 1 bzw. Anlage 2 nachgelesen werden.

Im Haushaltsjahr 2023 werden keine Ausgaben erwartet. Für den Mitleistungsanteil ab dem Haushaltsjahr 2024 sind bereits Haushaltsstellen eingeplant.

 

Der Fördermittelgeber wird im Falle einer Förderzusage mit der Aufforderung zur Einreichung des Zuwendungsantrages eine verbindliche Willensbekundung des Stadtparlamentes über die Projektbeteiligung verlangen, mit der auch die Bereitschaft zur Bereitstellung des kommunalen Mitleistungsanteiles für die förderfähigen Projektkosten signalisiert wird. Insoweit stellt der vorliegende Beschluss einen Vorratsbeschluss für den Fall der Förderzusage (Aufnahme in die zweite Förderprojektstufe) dar.

 

Verfahrensablauf

 

15. Juni 2023             Veröffentlichung des Projektaufrufs 2023 und Bereitstellung des

Projektskizzenformulars über das Förderportal

 

15. Sep. 2023             Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über das Förderportal

 

20. Sep. 2023             Fristende zur Einreichung der ausgedruckten Projektskizze in

                                    Unterschriebener Form

 

Okt/Nov 2023           Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR

 

Ab Ende Nov              Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

 

Seit dem Ende der Einreichungsfrist am 15. September 2023 werden nunmehr die durch die Kommunen über das Förderportal eingereichten Projektskizzen gesichtet und bewertet. Die Ergebnisse der 1. Antragsphase werden den Kommunen voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember 2023 schriftlich mitgeteilt. Die tatsächliche Antragstellung für die qualifizierten Vorhaben erfolgt anschließend über das Förderportal.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Projektskizze

Anlage 2 – Anlagen zur Projektskizze

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.