I.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die
Teilnahme der Stadt Eisenach an dem Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an
den Klimawandel“ mit dem Projekt „Entwicklung Nordpark- bürgerfreundlich &
naturnah“ und die damit verbundene Bereitstellung des Mitleistungsanteils im
städtischen Haushalt 2024 bis 2026.
II.
Begründung:
Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in
Verbindung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR)
hat zur Abgabe von Projektvorschlägen zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner
Räume an den Klimawandel“ aufgerufen.
Die
Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Der Fördersatz
beträgt 75 %. Bei der Fördermittelbeantragung handelt es sich um ein
zweistufiges Verfahren: Stufe 1 umfasst
die Projektskizzenerstellung und Einreichung. Diese wurde Seitens des Fachdienstes
Stadtentwicklung vorgenommen. Frist war am 15.09.2023. Bei einer positiven
Rückmeldung zur Projektskizze seitens des Fördermittelgebers gelangt das
Projekt in die zweite Wettbewerbsstufe, in der dann ein finaler
Zuwendungsantrag erstellt wird. Hier für wird auch ein Nachweis des kommunalen
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) benötigt.
In
Bezug auf den voranschreitenden
Klimawandel und zur Stärkung des Quartiers Eisenach-Nord hat die
Stadtverwaltung das folgende Projekt zur Umgestaltung und Aufwertung des
Nordparks kurzfristig eingereicht.
„Entwicklung
Nordpark- bürgerfreundlich & naturnah“
Das Projekt
beinhaltet die Umgestaltung und Aufwertung einer strukturell mangelhaften und
sich selbst überlassenen sowie stark verwilderten Grünfläche im Stadtteil Nord
im urbanen Raum von Eisenach. Der Schwerpunkt liegt auf der Renaturierung des
St. Annenbaches einschließlich des Anlegens eines Erschließungsweges mit
Kommunikationspunkten und der Schaffung einer Retentionsfläche. Neben der
klimagerechten, naturnahen und biodiversen Modernisierung und Vernetzung der
grünen Infrastruktur zur CO2-Minderung und dem Schutz der Artenvielfalt stehen
die Schaffung der öffentlichen Zugänglichkeit sowie die Erlebbarkeit der Fläche
im Vordergrund. Gleichzeitig sollen biologisch wertvolle Grünstrukturen aus
naturschutzfachlicher Sicht entwickelt werden. Die Fläche soll zukünftig eine
frequentierte Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem nördlichen (Eisenach-Nord)
und südlichen (Thälmannviertel) Stadtteil darstellen und somit ihrer
städtebaulich hohen Bedeutung für das Quartier gerecht werden. Sie ist als
Initialmaßnahme für einen zukunftsgewandten Stadtumbau der Großwohnsiedlung
Eisenach-Nord unter Beteiligung der Wohnungsunternehmen zu werten.
Kostenrahmen
Der beantragte Kostenumfang für das
Projekt „Entwicklung Nordpark“ beläuft sich insgesamt auf etwa 2,6 Millionen
Euro. Vorausgesetzt, das Projekte erhält eine Zusage, ist die Umsetzung für das
Projekt ab 2024 bis zum Jahr 2026 angesetzt. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent.
Bei finanzschwachen Kommunen ist eine Absenkung des Mitleistungsanteils auf bis
zu 15 Prozent möglich. Gibt der Fördermittelgeber eine positive Rückmeldung zur
Projektskizze, gelangt das Projekt in die zweite Wettbewerbsstufe, in der dann
nach entsprechendem Stadtratsbeschluss ein finaler Zuwendungsantrag erstellt
wird.
Die Finanzierung soll wie folgt
erfolgen:
Jahr |
Gesamtkosten |
Bundesmittel |
Eigenmittel der Kommune |
Mittel unbeteiligter Dritter |
2023 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
2024 |
294.000,00 € |
220.500,00 € |
73.500,00 € |
0,00 € |
2025 |
954.000,00 € |
715.500,00 € |
238.500,00 € |
0,00 € |
2026 |
1.377.000,00 € |
1.032.750,00 € |
344.250,00 € |
0,00 € |
Gesamt |
2.625.000,00 € |
1.968.750,00 € |
656.250,00 € |
0,00 € |
Die genaue Kostenaufteilung nach
aktuellem Stand auf die jeweiligen Maßnahmen kann in Anlage 1 bzw. Anlage 2
nachgelesen werden.
Im Haushaltsjahr 2023 werden keine
Ausgaben erwartet. Für den Mitleistungsanteil ab dem Haushaltsjahr 2024 sind
bereits Haushaltsstellen eingeplant.
Der Fördermittelgeber wird im Falle
einer Förderzusage mit der Aufforderung zur Einreichung des Zuwendungsantrages
eine verbindliche Willensbekundung des Stadtparlamentes über die
Projektbeteiligung verlangen, mit der auch die Bereitschaft zur Bereitstellung
des kommunalen Mitleistungsanteiles für die förderfähigen Projektkosten
signalisiert wird. Insoweit stellt der vorliegende Beschluss einen
Vorratsbeschluss für den Fall der Förderzusage (Aufnahme in die zweite
Förderprojektstufe) dar.
Verfahrensablauf
15. Juni 2023 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2023 und
Bereitstellung des
Projektskizzenformulars über das Förderportal
15. Sep. 2023 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über das
Förderportal
20. Sep. 2023 Fristende zur Einreichung der ausgedruckten
Projektskizze in
Unterschriebener
Form
Okt/Nov 2023 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR
Ab Ende Nov Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages
Seit dem Ende der Einreichungsfrist am
15. September 2023 werden nunmehr die durch die Kommunen über das Förderportal
eingereichten Projektskizzen gesichtet und bewertet. Die Ergebnisse der 1.
Antragsphase werden den Kommunen voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember
2023 schriftlich mitgeteilt. Die tatsächliche Antragstellung für die
qualifizierten Vorhaben erfolgt anschließend über das Förderportal.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 –
Projektskizze
Anlage 2 –
Anlagen zur Projektskizze
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.