Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in den Haushaltsstellen 33300.520040 - Geräte und Ausstattungen - in Höhe von 34.000 € und 33300.577000 - Lehr- und Lernmaterial - in Höhe von 1.000 €
Vorlage
1428-HFA/2023
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.520040 - Geräte und Ausstattungen - über den Betrag von 34.000,00 Euro.

2.      Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.577000 - Lehr- und Lernmaterial - über den Betrag von 1.000,00 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.33300.171000 - Landeszuweisungen.

 

 

 

 

 

 


II. Begründung

 

Folgende Haushaltsstellen sind betroffen:

 

Ausgaben-Haushaltsstelle: 1.33300.520040 Geräte und Ausstattung

HH-Mittel

Lt. HH/NTHH d.lfd. Jahres (aktueller Stand)

 

-EUR-

Haushaltsausgaberest

 

 

-EUR-

Insgesamt

 

 

-EUR-

Ansatz Haushalt/ Jahresrechnung

11.000,00

0,00

11.000,00

+ über-/außerplanmäßige Ausgaben

+ Deckungsmittel

0,00

0,00

0,00

Summe Haushaltsmittel

11.000,00

0,00

11.000,00

./. gesperrte Mittel

./. bereits verausgabte Mittel

./. gebundene Mittel

0,00

4.285,79

6.714,21

0,00

0,00

4.285,79

6.714,21

Verfügbare Mittel

0,00

0,00

0,00

./. erforderliche Mittel lt. Beschluss

34.000,00

0,00

34.000,00

Zusätzlich erforderliche Mittel/ noch zur Verfügung stehende Mittel

0,00

0,00

0,00

 

 

Ausgaben-Haushaltsstelle: 1.33300.577000 Lehr- und Lernmaterial

HH-Mittel

Lt. HH/NTHH d.lfd. Jahres (aktueller Stand)

 

-EUR-

Haushaltsausgaberest

 

 

-EUR-

Insgesamt

 

 

-EUR-

Ansatz Haushalt/ Jahresrechnung

700,00

0,00

700,00

+ über-/außerplanmäßige Ausgaben

+ Deckungsmittel

0,00

0,00

0,00

Summe Haushaltsmittel

700,00

0,00

700,00

./. gesperrte Mittel

./. bereits verausgabte Mittel

./. gebundene Mittel

0,00

627,69

72,31

0,00

0,00

627,69

72,31

Verfügbare Mittel

0,00

0,00

0,00

./. erforderliche Mittel lt. Beschluss

1.000,00

0,00

1.000,00

Zusätzlich erforderliche Mittel/ noch zur Verfügung stehende Mittel

0,00

0,00

0,00

 

 

Die städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine nachhaltige Bildung sowie für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik.

Sie erhielt im Mai 2023 die Berechtigung, den Titel „staatlich anerkannte Musikschule“ zu führen.                                                                                                                                    Mit einer Ausbildung an der Musikschule werden Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätsvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemeinbildenden Schule, in Kindertageseinrichtungen, in der Familie oder in vielfältigen Formen der Amateurmusik geboten.

 

Zubehör:

Zu einem zeitgemäßen, qualitätsvollen Unterricht gehört neben den Instrumenten und einer Grundausstattung ein umfangreiches Sortiment an Zusatzausstattung, Zubehör und moderner Technik. Deren Anschaffung ist sehr kostenintensiv, da es sich wegen der ständigen Nutzung um hochwertige, langlebige Produkte handelt und ist im Rahmen der regulären Haushaltsaufstellung nicht zu leisten.

 

Instrumente:

Da das Einstiegsalter in den Instrumentalunterricht in den vergangenen Jahren immer weiter nach vorn gerückt ist, müssen speziell für die kindliche Handhabung entwickelte Instrumente gekauft werden. Die Instrumente werden für den Unterricht benötigt, verbleiben im Unterricht bzw. Ausleihrhythmus in der Musikschule, um den Familien nicht den ständigen Neukauf eines nächst größerem Instrument zuzumuten.

 

Sonstiges:

Das Gebäude der Musikschule ist leider kein spezieller Zweckbau. Im Haus vermengt sich die Akustik der nebeneinander liegenden Räume. Bei den Schallvorhängen handelt es sich um eine akustische Dämmung, die die Überlagerung der Musik vermindern soll.

 

Noten:

Mit dem Aufbau einer Notenbibliothek hat die Musikschule vor wenigen Jahren begonnen. Schüler/Innen arbeiten mit den Büchern und können ihre Aufzeichnungen darin vornehmen. Regelmäßig werden unbrauchbare Noten ersetzt bzw. Neuerscheinungen angeschafft. Damit soll das Kopieren unterbunden werden.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.33300.171000 Landeszuweisung. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde erteilt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Nachhaltigkeits-Check