I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.520040 - Geräte und
Ausstattungen - über den Betrag von 34.000,00 Euro.
2.
Die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.577000 - Lehr- und
Lernmaterial - über den Betrag von 1.000,00 Euro.
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle
1.33300.171000 - Landeszuweisungen.
II. Begründung
Folgende
Haushaltsstellen sind betroffen:
Ausgaben-Haushaltsstelle: 1.33300.520040 Geräte und
Ausstattung
HH-Mittel |
Lt.
HH/NTHH d.lfd. Jahres (aktueller Stand) -EUR- |
Haushaltsausgaberest -EUR- |
Insgesamt -EUR- |
Ansatz Haushalt/ Jahresrechnung |
11.000,00 |
0,00 |
11.000,00 |
+ über-/außerplanmäßige Ausgaben + Deckungsmittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Summe Haushaltsmittel |
11.000,00 |
0,00 |
11.000,00 |
./. gesperrte Mittel ./. bereits verausgabte Mittel ./. gebundene Mittel |
0,00 4.285,79 6.714,21 |
0,00 |
0,00 4.285,79 6.714,21 |
Verfügbare Mittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
./. erforderliche Mittel lt. Beschluss |
34.000,00 |
0,00 |
34.000,00 |
Zusätzlich erforderliche Mittel/ noch zur
Verfügung stehende Mittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Ausgaben-Haushaltsstelle: 1.33300.577000 Lehr- und
Lernmaterial
HH-Mittel |
Lt.
HH/NTHH d.lfd. Jahres (aktueller Stand) -EUR- |
Haushaltsausgaberest -EUR- |
Insgesamt -EUR- |
Ansatz Haushalt/ Jahresrechnung |
700,00 |
0,00 |
700,00 |
+ über-/außerplanmäßige Ausgaben + Deckungsmittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Summe Haushaltsmittel |
700,00 |
0,00 |
700,00 |
./. gesperrte Mittel ./. bereits verausgabte Mittel ./. gebundene Mittel |
0,00 627,69 72,31 |
0,00 |
0,00 627,69 72,31 |
Verfügbare Mittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
./. erforderliche Mittel lt. Beschluss |
1.000,00 |
0,00 |
1.000,00 |
Zusätzlich erforderliche Mittel/ noch zur
Verfügung stehende Mittel |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Die
städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ legt mit qualifiziertem
Fachunterricht die Grundlage für eine nachhaltige Bildung sowie für eine
lebenslange Beschäftigung mit Musik.
Sie
erhielt im Mai 2023 die Berechtigung, den Titel „staatlich anerkannte
Musikschule“ zu führen. Mit einer Ausbildung an der Musikschule
werden Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätsvollen
gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemeinbildenden
Schule, in Kindertageseinrichtungen, in der Familie oder in vielfältigen Formen
der Amateurmusik geboten.
Zubehör:
Zu einem
zeitgemäßen, qualitätsvollen Unterricht gehört neben den Instrumenten und einer
Grundausstattung ein umfangreiches Sortiment an Zusatzausstattung, Zubehör und
moderner Technik. Deren Anschaffung ist sehr kostenintensiv, da es sich wegen
der ständigen Nutzung um hochwertige, langlebige Produkte handelt und ist im
Rahmen der regulären Haushaltsaufstellung nicht zu leisten.
Instrumente:
Da
das Einstiegsalter in den Instrumentalunterricht in den vergangenen Jahren
immer weiter nach vorn gerückt ist, müssen speziell für die kindliche
Handhabung entwickelte Instrumente gekauft werden. Die Instrumente werden für
den Unterricht benötigt, verbleiben im Unterricht bzw. Ausleihrhythmus in der
Musikschule, um den Familien nicht den ständigen Neukauf eines nächst größerem
Instrument zuzumuten.
Sonstiges:
Das
Gebäude der Musikschule ist leider kein spezieller Zweckbau. Im Haus vermengt
sich die Akustik der nebeneinander liegenden Räume. Bei den Schallvorhängen
handelt es sich um eine akustische Dämmung, die die Überlagerung der Musik
vermindern soll.
Noten:
Mit
dem Aufbau einer Notenbibliothek hat die Musikschule vor wenigen Jahren
begonnen. Schüler/Innen arbeiten mit den Büchern und können ihre Aufzeichnungen
darin vornehmen. Regelmäßig werden unbrauchbare Noten ersetzt bzw.
Neuerscheinungen angeschafft. Damit soll das Kopieren unterbunden werden.
Die
Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.33300.171000
Landeszuweisung. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde erteilt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 -
Nachhaltigkeits-Check