I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.33300.935000 - Geräte und
Ausstattungen - über den Betrag in Höhe von 80.000,00 Euro.
Die Deckung
erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 2.33300.361000 -
Zuweisungen Land.
II. Begründung
Die
städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ legt mit qualifiziertem
Fachunterricht die Grundlage für eine nachhaltige Bildung sowie für eine
lebenslange Beschäftigung mit Musik.
Sie
erhielt im Mai 2023 die Berechtigung, den Titel „staatlich anerkannte
Musikschule“ zu führen. Mit einer Ausbildung an der Musikschule
werden Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätsvollen
gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemeinbildenden
Schule, in Kindertageseinrichtungen, in der Familie oder in vielfältigen Formen
der Amateurmusik geboten.
Instrumente
Bei
den Instrumenten handelt es sich ausschließlich um die Anschaffung von
Instrumenten für die ein sofortiger Nutzungsbedarf besteht:
Die
Akkordeons sind ausgestattet mit einem neu entwickelten Melodiebass-Manual, welches
sich wegen seines geringen Gewichts hervorragend für junge Anfänger eignet. Die
Anzahl der Instrumente ergibt sich aus dem Gruppenunterricht. Ähnlich verhält
es sich bei den Querflöten und Gitarren.
Großbass–
und Kontrabassflöten kommen im Flötenensemble zum Einsatz. Die Schüler/Innen
der Flötenklassen spielen regelmäßig im Flötenensemble der Musikschule und
nehmen an den Proben und Auftritten des Thüringer Blockflötenorchesters teil.
Bei
allen Instrumenten handelt es sich um sehr hochwertige Produkte (größtenteils
deutscher Hersteller), die wegen ihrer langen Nutzungsdauer von großer
Nachhaltigkeit, aber auch kostenintensiv sind.
Schränke und
Regale
Ein
Großteil der Möbelausstattung in den Unterrichträumen wurde beim Einzug in das
Musikschulgebäude im Jahr 1998 übernommen, ist überaltert, unansehnlich und
entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Es wurden Schränke ausgewählt, die
sich dazu eignen, Noten und wertvolle Ausstattung sicher aufzubewahren und den
Raum angenehm gestalten.
Schallschutzelemente
Bereits
im vergangenen Jahr hat sich der Einbau von Schallschutzelemente im Raum für
die musikalische Früherziehung bewährt. Sie verhindern eine Überakustik und
verringern den Nachhall in den Unterrichtsräumen. Der Geräuschpegel im Raum
wird reduziert und das Gehör von Schülern/Innen und Lehrkräften entlastet.
Die
Investition soll für mehrere Unterrichtsräume gelten und ist bisher wegen der
hohen Kosten als bauliche Maßnahme nicht realisierbar gewesen.
Die
Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 2.33300.361000.
Der
entsprechende Fördermittelbescheid der Thüringer Staatskanzlei ist erstellt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 –
Nachhaltigkeits-Check