I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin
wird beauftragt,
1.
In geeignete Form zu regeln, dass sämtliche
Auflagen und Bedingungen des Bescheides des Tiefbauamtes der Stadt Eisenach vom
15.01.2019, AZ: 661603, sh. Anlage, für den im Markterkundungsverfahren
verbindlich und ohne Vorvermarktung erklärten eigenwirtschaftlichen
Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Eisenach analog zur Anwendung zu
bringen sind.
2.
Die strikte Einhaltung der
Tiefbauvorschriften gemäß RSTO 12 ZTVO, ZTV SoB-StB 07, ZTV E-StB 09, ZTV A-StB
hinsichtlich Verdichtung, Tragfähigkeit sowie Eigenüberwachungs- und
Kontrollprüfungen zu gewährleisten.
3.
Bei Verstößen gegen die Auflagen und
Bedingungen der Stadt Eisenach der Rechtsweg zu beschreiten.
4.
Der Fachausschuss über den
Ausbaufortschritt zu informieren ist.
Anlagenverzeichnis:
Stellungnahme zur Breitbandplanung Eisenach