I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
der Stadt Eisenach beschließt:
- Frau
Stadtamtsrätin Susanne Klopfleisch zur Wahlleiterin und
- Herrn
David Stötzer zum stellvertretenden Wahlleiter
für die
Kommunalwahl am 26. Mai 2024 zu bestellen.
II. Begründung:
Gem.
§ 13 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom
16. August 1993 (GVBl. S 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.
Mai 2022 (GVBl. S. 283), bestimmt die Rechtsaufsichtsbehörde einen Termin für
die Wahl des Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der
Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte, der innerhalb der Amtszeit des
vorhergehenden Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der
Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte liegen soll. Der Wahltermin ist gem.
§ 8 ThürKWG auf einen Sonntag festzusetzen.
Das
Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat den
Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der
Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte der Stadt Eisenach auf Sonntag, den
26. Mai 2024 festgesetzt. Eine ggf. erforderliche Stichwahl findet am Sonntag,
den 09. Juni 2024 statt
(§ 24 Abs. 8 Satz 2 ThürKWG).
Gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG beruft der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der
Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum
Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.
Es
wird vorgeschlagen, Frau Stadtamtsrätin Susanne Klopfleisch, Sachbearbeiterin
Interne Revision im Fachdienst Recht, als Wahlleiterin und Herrn David Stötzer,
Fachdienstleitung Bürgerbüro als stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Dem
Bürgerbüro ist inhaltlich auch die Aufgabe der Wahlen zugeordnet.