Betreff
Bestellung der Wahlleiterin und des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024
Vorlage
1432-StR/2023
Aktenzeichen
11/108500/sch
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  1. Frau Stadtamtsrätin Susanne Klopfleisch zur Wahlleiterin und
  2. Herrn David Stötzer zum stellvertretenden Wahlleiter

für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 zu bestellen.

 


II. Begründung:

 

Gem. § 13 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 283), bestimmt die Rechtsaufsichtsbehörde einen Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte, der innerhalb der Amtszeit des vorhergehenden Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte liegen soll. Der Wahltermin ist gem. § 8 ThürKWG auf einen Sonntag festzusetzen.

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat den Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters, der Stadtratsmitglieder, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte der Stadt Eisenach auf Sonntag, den 26. Mai 2024 festgesetzt. Eine ggf. erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt (§ 24 Abs. 8 Satz 2 ThürKWG).

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG beruft der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.

 

Es wird vorgeschlagen, Frau Stadtamtsrätin Susanne Klopfleisch, Sachbearbeiterin Interne Revision im Fachdienst Recht, als Wahlleiterin und Herrn David Stötzer, Fachdienstleitung Bürgerbüro als stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Dem Bürgerbüro ist inhaltlich auch die Aufgabe der Wahlen zugeordnet.