Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 75000.715000 - Zuschuss Friedhofspflege - in Höhe von 67.486,16 €
Vorlage
1436-HFA/2023
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 75000.715000 – Zuschuss Friedhofspflege i. H. v. 67.486,16 €. Die Deckung erfolgt vollumfänglich durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 80000.715003 – Zuweisung zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes.

 


II. Begründung

 

Friedhöfe dienen über ihren Hauptzweck hinaus auch öffentlichen Interessen. Mit seinem parkähnlichen Charakter ist ein Friedhof auch Naherholungsfläche, erfüllt immissionsschutzrechtliche Funktionen und wirkt siedlungsklimaverbessernd. Innerstädtischen Friedhöfen wird insoweit ein sogenannter „grünpolitischer Wert“ zugerechnet.

 

Darüber hinaus ist ein Friedhof, insbesondere mit den unter Denkmalschutz gestellten Grabanlagen sowie denkmalwürdigen Grabstätten, den Ehrengräbern etc., auch Kulturdenkmal. Diese – im Allgemeininteresse stehenden Aufwendungen - sind nicht gebührenfähig und damit aus dem gemeindlichen Haushalt zu decken.

 

Um dieser Zahlungsverpflichtung nachzukommen wird jährlich der sog. „Zuschuss Friedhofspflege“  an den optimierten Regiebetrieb ausgezahlt. Mit dem Haushaltsplan wurde in o.g. HHSt. ein Planansatz i.H.v. 200.950 € beschlossen. Daneben stehen 600 € in der HHSt. 75000.715010 Zuschuss Friedhofspflege Ortsteile zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes ist dieser Betrag einnahmeseitig in gleicher Höhe veranschlagt.

 

Im Jahr 2023 wurden die Friedhofsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2025 neu kalkuliert. In Folge dieser Kalkulation ergibt sich der Bedarf eines höheren Zuschusses zur Friedhofspflege. Auf die Vorlage 1338-StR/2023 (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach), insbesondere die Anlage 3 – Kalkulationsbericht, darf ergänzend verwiesen werden. 

 

Da die Änderung der Friedhofsgebührensatzung zeitlich nach der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2023 erfolgte, konnte der erhöhte Zuschussbedarf von insgesamt 269.036,16 € für Kernstadt sowie Ortsteile im Haushaltsplan 2023 keine Berücksichtigung finden. Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich aus vorgenannten Umständen ein überplanmäßiger Bedarf in der HHSt. 75000.715000 i.H.v. 67.486,16 €.

 

Aus der gemeindlichen Pflicht zur Finanzierung dieser, im Allgemeininteresse stehenden Aufwendungen der Friedhofspflege, ergibt sich die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 ThürKO. Die Deckung der Mehrausgaben ist durch Minderrausgaben in der HHSt. 80000.715003 - Zuweisung zum Abbau von Verlustvorträgen des oRB gewährleistet.