Betreff
Einwohneranfrage - Bearbeitung kommunaler Angelegenheiten
Vorlage
EAF-0149/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welches Fachgebiet der Stadtverwaltung soll zukünftig die Aufgaben des aufgegebenen Fachgebietes „kommunale Umweltangelegenheiten“ übernehmen, die nicht an den Wartburgkreis übergegangen sind?

2.      Wie sollen Konzepte, Strategien, Satzungen der Stadtverwaltung ohne eine fachkundige Begleitung von Umweltspezialisten umgesetzt werden?

3.      Wie plant die Stadtverwaltung, den immensen Informations- und Wissensverlust zu kompensieren, die durch den Wegfall dieses Fachgebietes zukünftig auftreten/auftreten können?

4.       Warum wurde das Fachgebiet „kommunale Umweltangelegenheiten“ überhaupt geschlossen, obwohl die Anforderungen an die Kommune zukünftig noch umfangreicher werden dürften?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1., 3. und 4.

Einwohneranfragen sind gem. § 5a Abs. 1 S. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach nur zulässig, wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Anfrage zuständig ist. Die interne Verteilung der in Ihrer Einwohneranfrage genannten Aufgaben obliegt meiner Organisationshoheit und ist somit keine Angelegenheit des Stadtrates. Eine Beantwortung der Fragen kann somit nicht erfolgen.

 

zu 2.

Spezialisten sind in der Stadt- und Kreisverwaltung in den jeweilig zuständigen Behörden vorhanden und werden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten die fachkundige Begleitung der Konzepte und Strategien vornehmen.