II.
Fragestellung
1.
Welches
Fachgebiet der Stadtverwaltung soll zukünftig die Aufgaben des aufgegebenen
Fachgebietes „kommunale Umweltangelegenheiten“ übernehmen, die nicht an den
Wartburgkreis übergegangen sind?
2.
Wie
sollen Konzepte, Strategien, Satzungen der Stadtverwaltung ohne eine
fachkundige Begleitung von Umweltspezialisten umgesetzt werden?
3.
Wie
plant die Stadtverwaltung, den immensen Informations- und Wissensverlust zu
kompensieren, die durch den Wegfall dieses Fachgebietes zukünftig
auftreten/auftreten können?
4. Warum wurde das Fachgebiet „kommunale Umweltangelegenheiten“ überhaupt geschlossen, obwohl die Anforderungen an die Kommune zukünftig noch umfangreicher werden dürften?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu
1., 3. und 4.
Einwohneranfragen
sind gem. § 5a Abs. 1 S. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach nur zulässig,
wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Anfrage zuständig ist. Die interne
Verteilung der in Ihrer Einwohneranfrage genannten Aufgaben obliegt meiner
Organisationshoheit und ist somit keine Angelegenheit des Stadtrates. Eine
Beantwortung der Fragen kann somit nicht erfolgen.
zu
2.
Spezialisten sind in der Stadt- und Kreisverwaltung in den jeweilig zuständigen Behörden vorhanden und werden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten die fachkundige Begleitung der Konzepte und Strategien vornehmen.