I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 52.500€ in der Haushaltsstelle 13000.935010
– Geräte und Ausstattungen (Feuerwehrpauschale).
Die Deckung
erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.361190 – Landeszuweisung
Feuerwehrpauschale – in Höhe von 52.500€.
II. Begründung
Der Freistaat Thüringen reicht in
diesem Jahr eine landesweite Feuerwehrpauschale in Höhe von 300 € pro
ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus.
Die Feuerwehr Eisenach verfügte zum Stichtag 31.12.2022 über 175 ehrenamtliche Einsatzkräfte, woraus sich eine Zuwendung von 52.500 € ergibt. Die Zuwendung wurde der Stadt Eisenach durch einen Zuwendungsbescheid bereits übermittelt.
Nach den Vorgaben der Förderrichtlinie für die Feuerwehrpauschale darf die Pauschale nur für zusätzliche Beschaffungen verwendet werden, die in der Haushaltsaufstellung und Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt waren. Damit die Feuerwehrpauschale direkt zur Verbesserung der Ausstattung der Feuerwehren verwendet und damit die Leistungsfähigkeit erhöht werden.
Mit den Mitteln der Feuerwehrpauschale sollen neue Atemschutzgeräte sowie -Flaschen beschafft werden. Diese sind dringend erforderlich um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu erhalten, da in diesem Jahr 34 Atemschutzgeräte altersbedingt sowie aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen werden mussten.
Aktuell sind nur so viele einsatzbereite Geräte vorhanden, um die Fahrzeuge der Feuerwehr Eisenach entsprechend der Normbeladung zu bestücken. Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie vorgeschriebene Durchgänge durch die Atemschutzübungsanlage in Immelborn, müssen bereits Geräte vom Wartburgkreis angemietet werden. Eine Einsatzreserve ist nicht mehr gegeben.
Aus diesem Grund wird mit der Außerplanmäßigen Ausgabe, in Form und bedingt durch die Feuerwehrpauschale, auch die Zustimmung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens erbeten.
Zusätzlich werden mit der Neubeschaffung die Voraussetzungen für die Einsatzstellenhygiene, durch verbesserte Reinigung und schwarz-weiß Trennung verbessert und damit ein Beitrag zum Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte geleistet.
Auf Grund der Vorgaben der Förderrichtlinie ist zur Vereinnahmung und zweckgebundenen Anwendung der Zuwendungen durch die Feuerwehrpauschale der Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 52.500 € erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Förderrichtlinie über landesweite Feuerwehrpauschale 2023
Anlage 2 - Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Anlage 3 - Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung