Betreff
Wahlhelferentschädigungssatzung
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1448-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Wahlhelferentschädigungssatzung entsprechend Anlage 1.

 

 


II. Begründung:

 

Auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage zur Einbringung (Vorlagen-Nr.: 1421-StR/2023) zur Sitzung des Stadtrates am 08.11.2023 wird verwiesen.

 

Die Satzungstext wurde gegenüber der eingebrachten Fassung nach der Vorprüfung durch das Landesverwaltungsamt verändert. Dies betrifft die in der Präambel als rechtliche Basis der Satzung anzuführenden Vorschriften sowie die Regelungen zur Arbeitsbefreiung der Mitarbeiter der Stadt Eisenach. Arbeitsbefreiungen unterliegen nicht der Satzungsbefugnis des Stadtrates, sondern sind durch beamten- und tarifrechtliche Vorgaben reguliert und daher verwaltungsintern organisatorisch zu festzulegen.

 

Aufgrund der Auswahlmöglichkeit der städtischen Mitarbeiter, sich entweder für die Wahlhelferentschädigungszahlung oder für den Freizeitausgleich zu entscheiden, können die finanziellen Auswirkungen des Satzungsbeschlusses nicht konkretisiert werden. Es wird jedoch insgesamt eine Einsparung bei den Entschädigungszahlungen erwartet.

 

Die Neuregelungen in der Wahlhelferentschädigungssatzung korrespondieren mit der 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.

 



 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Entwurf Wahlhelferentschädigungssatzung

Anlage 2 - Synopse

Anlage 3 - § 34 ThürKWG Kosten der Wahlen