I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Übernahme der Jugendkoordination gemäß §§ 11 und 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für die Stadt Eisenach unter vertraglicher Förderung des Wartburgkreises. Dazu werden entsprechende Verträge zur Leistungserbringung mit den Trägern der Jugendhäuser in Eisenach

-          Kinder- und Jugendzentrum „Nordlicht“, Stregdaer Allee 52, Eisenach – Diako Thüringen gGmbH,

-          AWO-Jugendhaus „East End“, Gothaer Straße 125, Eisenach – AWO AJS gGmbH,

-          Jugendhaus CVJM, Hinter der Mauer 3, Eisenach – CVJM Eisenach e.V.

geschlossen.


II. Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Neustrukturierung der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis empfohlen. Zukünftig wird es sechs sozialräumliche Planungsregionen in der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis geben. Die Stadt Eisenach wurde als Planungsregion 2 festgelegt (siehe Karte Planungsregionen).

Daraufhin hat der Kreistag in seiner Sitzung am 14.03.2023 mit dem Beschluss KT 0336/2023 die Neustrukturierung der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis beschlossen. Hierzu wurde die Vergabe von 9,72 VbE in der sozialräumlichen Planungsregion 2 bestätigt. In dem anschließenden Interessenbekundungsverfahren hat sich die Stadt Eisenach für die Übernahme der Jugendkoordination in der Planungsregion 2 beworben.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises am 28.06.2023 wurde die Vergabe der Leistungen der regionalisierten Jugendarbeit ab dem 01.01.2024 für die sozialräumliche Planungsregion 2 an die Stadt Eisenach als Träger beschlossen. Am 12.09.2023 wurde der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport der Stadt Eisenach umfassend informiert. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Anzumerken ist, dass die in der Präsentation aufgeführten Personalkosten noch Schätzungen darstellen. Für die Mittelanmeldung im Haushalt 2024 wurden die Kosten konkretisiert.

In der Stadt Eisenach gibt es insgesamt vier Jugendzentren, drei befinden sich wie oben angegeben in freier Trägerschaft. Das Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 befindet sich in Trägerschaft der Stadt Eisenach.

Ohne die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren und die Übernahme der Jugendkoordination durch die Stadt Eisenach wären der Erhalt, die finanzielle Förderung sowie die Trägervielfalt in der offenen Jugendarbeit gefährdet. Bisher wurden die Jugendhäuser noch nach den vom Wartburgkreis übernommenen Altverträgen des damaligen Jugendamtes der Stadt Eisenach gefördert. Nunmehr soll ab 01.01.2024 nur ein Träger je Planungsregion gefördert werden. Durch den Vertragsabschluss der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis zur Übernahme der Jugendkoordination wird der Betrieb und die Förderung aller vier Jugendhäuser für den Planungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gesichert. Der Vertrag ist jährlich kündbar, bei Veränderung der Vertragsbedingungen auch unterjährig.  Der Vertrag sieht die Förderung von insgesamt 9,72 Stellen im Stadtgebiet Eisenach vor. Die Mittel werden an die Stadt Eisenach gezahlt. Durch weitere vertragliche Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhäuser werden die Fördermittel teilweise weitergeleitet bzw. zur Refinanzierung der Stellen im eigenen Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei verwendet. Die Stellen verteilen sich wie folgt:

-          Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“: 3,72 VbE

-          Kinder- und Jugendzentrum „Nordlicht“: 3,0 VbE

-          AWO-Jugendhaus „East End“: 2,0 VbE

-          Jugendhaus CVJM: 1,0 VbE

 

Zusätzlich werden Sachkostenzuschüsse für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in Höhe von 7.000,00€ jährlich je geförderter VbE durch den Wartburgkreis gezahlt, die entsprechend der Aufteilung der Stellen an die freien Träger weitergeleitet bzw. für die Refinanzierung der Sachkosten im Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ verwendet werden.

Die vom Wartburgkreis zu zahlende Verwaltungs- und Regiekostenpauschale in Höhe von insgesamt 29.160,00€ (3000,00€ je geförderter Stelle) wird zur Refinanzierung einer Stelle mit 20 Wochenstunden für die Jugendkoordination bei der Stadt Eisenach verwendet.

Damit sind die Personal- und Sachkosten durch die Förderung des Wartburgkreises gedeckt. Lediglich für die Gebäudekosten ist derzeit die Stadt Eisenach zuständig. Es wird vom Wartburgkreis vorausgesetzt, dass die jeweiligen Kosten für die Gebäude der Jugendzentren im gesamten Kreis durch die jeweilige Gemeinde übernommen werden, unabhängig davon, wer die Jugendkoordination in der Planungsregion ausführt. Hierzu wird die Stadt Eisenach noch in Verhandlungen mit dem Wartburgkreis eintreten.

Durch die Übernahme der Jugendkoordination wird die Stadt Eisenach in die Lage versetzt, inhaltlich auf die Ausrichtung und Qualität der offenen Jugendarbeit Einfluss zu nehmen und diese entsprechend der spezifischen Bedarfe im Stadtgebiet weiter zu entwickeln.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Beschluss des Kreistages vom 14.03.2023

Anlage 2 – Karte der Planungsregionen

Anlage 3 – Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises vom 28.06.2023

Anlage 4 – Präsentation im Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport am 12.09.2023

Anlage 5 – Entwurf des Vertrages zur Jugendförderung mit dem Wartburgkreis