I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Übernahme der Jugendkoordination gemäß §§ 11 und 14 Sozialgesetzbuch
VIII (SGB VIII) für die Stadt Eisenach unter vertraglicher Förderung des
Wartburgkreises. Dazu werden entsprechende Verträge zur Leistungserbringung mit
den Trägern der Jugendhäuser in Eisenach
-
Kinder-
und Jugendzentrum „Nordlicht“, Stregdaer Allee 52, Eisenach – Diako Thüringen
gGmbH,
-
AWO-Jugendhaus
„East End“, Gothaer Straße 125, Eisenach – AWO AJS gGmbH,
-
Jugendhaus
CVJM, Hinter der Mauer 3, Eisenach – CVJM Eisenach e.V.
geschlossen.
II.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss des Wartburgkreises
hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Neustrukturierung der regionalisierten
Jugendarbeit im Wartburgkreis empfohlen. Zukünftig wird es sechs
sozialräumliche Planungsregionen in der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis geben. Die Stadt Eisenach wurde als
Planungsregion 2 festgelegt (siehe Karte Planungsregionen).
Daraufhin hat der Kreistag in seiner Sitzung
am 14.03.2023 mit dem Beschluss KT 0336/2023 die Neustrukturierung der
regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis beschlossen. Hierzu wurde die
Vergabe von 9,72 VbE in der sozialräumlichen Planungsregion 2 bestätigt. In dem
anschließenden Interessenbekundungsverfahren hat sich die Stadt Eisenach für
die Übernahme der Jugendkoordination in der Planungsregion 2 beworben.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises am 28.06.2023
wurde die Vergabe der Leistungen der regionalisierten Jugendarbeit ab dem
01.01.2024 für die sozialräumliche Planungsregion 2 an die Stadt Eisenach als
Träger beschlossen. Am 12.09.2023 wurde der Ausschuss für Kultur, Soziales,
Bildung und Sport der Stadt Eisenach umfassend informiert. Die Präsentation ist
als Anlage beigefügt. Anzumerken ist, dass die in der Präsentation aufgeführten
Personalkosten noch Schätzungen darstellen. Für die Mittelanmeldung im Haushalt
2024 wurden die Kosten konkretisiert.
In der Stadt Eisenach gibt es insgesamt vier
Jugendzentren, drei befinden sich wie oben angegeben in freier Trägerschaft.
Das Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 befindet
sich in Trägerschaft der Stadt Eisenach.
Ohne die Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren und die Übernahme der Jugendkoordination durch
die Stadt Eisenach wären der Erhalt, die finanzielle Förderung sowie die
Trägervielfalt in der offenen Jugendarbeit gefährdet. Bisher wurden die
Jugendhäuser noch nach den vom Wartburgkreis übernommenen Altverträgen des
damaligen Jugendamtes der Stadt Eisenach gefördert. Nunmehr soll ab 01.01.2024
nur ein Träger je Planungsregion gefördert werden. Durch den Vertragsabschluss
der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis zur Übernahme der Jugendkoordination
wird der Betrieb und die Förderung aller vier Jugendhäuser für den
Planungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gesichert. Der Vertrag ist
jährlich kündbar, bei Veränderung der Vertragsbedingungen auch
unterjährig. Der Vertrag sieht die
Förderung von insgesamt 9,72 Stellen im Stadtgebiet Eisenach vor. Die Mittel
werden an die Stadt Eisenach gezahlt. Durch weitere vertragliche Vereinbarungen
mit den freien Trägern der Jugendhäuser werden die Fördermittel teilweise
weitergeleitet bzw. zur Refinanzierung der Stellen im eigenen Kinder- und
Jugendzentrum „Alte Posthalterei verwendet. Die Stellen verteilen sich wie
folgt:
-
Kinder-
und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“: 3,72 VbE
-
Kinder-
und Jugendzentrum „Nordlicht“: 3,0 VbE
-
AWO-Jugendhaus
„East End“: 2,0 VbE
-
Jugendhaus
CVJM: 1,0 VbE
Zusätzlich werden Sachkostenzuschüsse für die
Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in Höhe von 7.000,00€ jährlich je
geförderter VbE durch den Wartburgkreis gezahlt, die entsprechend der
Aufteilung der Stellen an die freien Träger weitergeleitet bzw. für die
Refinanzierung der Sachkosten im Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“
verwendet werden.
Die vom Wartburgkreis zu zahlende
Verwaltungs- und Regiekostenpauschale in Höhe von insgesamt 29.160,00€
(3000,00€ je geförderter Stelle) wird zur Refinanzierung einer Stelle mit 20
Wochenstunden für die Jugendkoordination bei der Stadt Eisenach verwendet.
Damit sind die Personal- und Sachkosten durch
die Förderung des Wartburgkreises gedeckt. Lediglich für die Gebäudekosten ist
derzeit die Stadt Eisenach zuständig. Es wird vom Wartburgkreis vorausgesetzt,
dass die jeweiligen Kosten für die Gebäude der Jugendzentren im gesamten Kreis
durch die jeweilige Gemeinde übernommen werden, unabhängig davon, wer die
Jugendkoordination in der Planungsregion ausführt. Hierzu wird die Stadt
Eisenach noch in Verhandlungen mit dem Wartburgkreis eintreten.
Durch die Übernahme der Jugendkoordination
wird die Stadt Eisenach in die Lage versetzt, inhaltlich auf die Ausrichtung
und Qualität der offenen Jugendarbeit Einfluss zu nehmen und diese entsprechend
der spezifischen Bedarfe im Stadtgebiet weiter zu entwickeln.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Beschluss des Kreistages vom
14.03.2023
Anlage 2 – Karte der Planungsregionen
Anlage 3 – Beschluss des
Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises vom 28.06.2023
Anlage 4 – Präsentation im Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und
Sport am 12.09.2023
Anlage 5 – Entwurf des Vertrages zur Jugendförderung mit dem Wartburgkreis