hier: Änderung des Beschlusses StR/0186/2020 vom 14.07.2020 (Vorlagen-Nr.: 0070-AT/2019)
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der letzte Satz des Punktes 25
des Beschlusses StR/0186/2020 vom 14.07.2020 (Vorlagen-Nr.: 0070-AT/2019) wird
wie folgt neu gefasst:
„Einmal jährlich wird im Rahmen der Berichterstattung zum Klimaschutzschutzkonzept der Stadtrat über die gemachten Fortschritte und gegebenenfalls auftretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung des 'Aktionsplans für mehr Klimaschutz' informiert.“
II.
Begründung:
Gemäß dem Beschluss zum
integrierten Klimaschutzkonzept - IKSK (Vorlagen-Nr.: 0991-StR/2022) ist durch
regelmäßige Berichterstattung der Stadtrat über die gemachten Fortschritte und
ggf. auftretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes
zu informieren. Dies wird in Form eines jährlichen Klimaschutzberichtes (siehe
Punkt 10.2 IKSK) geschehen. Der erste Klimaschutzbericht soll im Januar
2024 dem Stadtrat vorgelegt werden.
Im Klimaschutzkonzept wurden viele Maßnahmen aus dem 'Aktionsplan für mehr Klimaschutz' (Vorlagen-Nr.: 0070-AT/2019) aufgegriffen, sodass sich einzelne Punkte in zwei separaten Sachstandsberichten wiederholen würden. Zudem hat sich bei der bisherigen quartalsweisen Berichterstattung gezeigt, dass bei vielen Maßnahmen und Zielsetzungen wenig oder nichts Neues zu berichten war. Dies ist beispielsweise darauf zurückzuführen, dass bei Maßnahmen, für die Förderungen in Anspruch genommen werden, sich der Prozess bis zur eigentlichen Umsetzung (Antragsstellung, Zeitpunkt der Bewilligung, Ausschreibung und Vergabe) erfahrungsgemäß über mehrere Monate, teils über Jahre ziehen kann. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass zukünftig über die Umsetzung des 'Aktionsplans für mehr Klimaschutz' im Rahmen des jährlichen Klimaberichtes Bericht erstattet wird.
Anlagenverzeichnis: