Sachverhalt:
Der Geschäftsführer der
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel GmbH (FPG) hat den Wirtschaftsplan für
das Geschäftsjahr 2024 aufgestellt. Dieser weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 127.752 EUR aus.
Zur Deckung des Defizits aus dem laufenden
Geschäftsbetrieb sind die Gesellschafter gemäß § 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der FPG verpflichtet, dieses durch Nachschüsse
auszugleichen. Die Nachschüsse sind auf einen jährlichen Wert von 127.822,97
Euro begrenzt. Der Nachschuss für 2024 soll auf Basis des Wirtschaftsplans
127.752 EUR betragen.
Ebenfalls soll eine zusätzliche Kapitaleinlage
i. H. v. 16.800 EUR zur anteiligen Deckung des finanziellen Defizits aus der
Differenz zwischen jährlicher Investition, Tilgungsleistung und Abschreibung
beschlossen werden.
Die zusätzliche Kapitaleinlage von 16.800
EUR/Jahr wird seit dem Geschäftsjahr 2019 an die FPG gezahlt.
F Die zusätzliche
Kapitaleinlage wurde damals beschlossen, weil die Summe aus Investitionen und
Tilgungsleistungen höher als die Abschreibung war und folglich ein
Liquiditätsdefizit entstand. Da die FPG über keine Rücklagen verfügte, hätte
der fehlende Liquiditätsausgleich zur Zahlungsunfähigkeit geführt. Diese
Sachlage besteht seit 2019 unverändert.
Bisher wurde, einschließlich der zusätzlichen
Kapitaleinlage, allerdings nicht der maximale Nachschuss, welcher nach
Gesellschaftsvertrag möglich ist, benötigt. In 2024 übersteigt die Gesamtsumme
erstmals die gesellschaftsvertragliche Nachschusspflicht.
Der Wirtschaftsplan 2024 wurde am
14.11.2023 in den Gremien der FPG beraten. Der Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung haben dem Wirtschaftsplan zugestimmt und für 2024
sowohl die Zahlung des Gesellschafternachschusses von 127.752 EUR als auch die
zusätzliche Kapitaleinlage von 16.800 EUR beschlossen.
Der 36%ige Anteil der Stadt Eisenach beläuft sich dabei auf rd. 46.000 EUR in der HHSt. 84100.93900 und 6.048 EUR in der HHSt. 84100.939100.
Die aktuell noch laufenden Darlehen der Gesellschaft werden in 2025 vollständig getilgt. Damit wird sich die finanzielle Situation der FPG ab diesem Zeitpunkt um den Anteil der Tilgungsleistungen verbessern. Mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2025 ist daher die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft neu zu beraten.
Anlagenverzeichnis
Wirtschaftsplan FPG 2024