I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Artikelsatzung zur Aufhebung der Satzungen über das Erheben von Straßenausbaubeiträgen der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(ThürKAG) vom 10.10.2019 wurden Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum
01.01.2019 abgeschafft, soweit die sachlichen Beitragspflichten nach dem
31.12.2018 entstanden sind. Entsprechend ist gem. § 21 b Abs. 2 ThürKAG das
Satzungsrecht anzupassen.
Die funktionslos gewordenen Satzungen sind aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum Inkrafttreten des Beitragserhebungsverbotes, d.h. rückwirkend zum 01.01.2019, aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – Entwurf der Artikelsatzung zur Aufhebung der Satzungen über das Erheben von Straßenausbaubeiträgen der Stadt Eisenach