II.
Fragestellung
1. Wo wurden die Ersatzpflanzungen durchgeführt?
2. Wieviel Jungbäume wurden gepflanzt?
3. Wie wird von Seiten der Umweltbehörde die Einhaltung der Vorgaben überwacht?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es wurden bisher noch keine
Ersatzpflanzungen durchgeführt. Diese sollen lt. Bescheid bis spätestens zum
30.11.2025 erfolgen, wenn die Baumaßnahmen bis dahin abgeschlossen
sind. Bei vorgezogenen Pflanzungen bestünde die Gefahr, dass die
Ersatzpflanzungen durch die Baumaßnahmen Schaden nehmen.
zu 2.
Es wurden die
Pflanzungen von 9 Ersatzbäumen mit verschiedenen Stammumfängen angeordnet. Der
restliche Ausgleich erfolgte als Ersatzzahlung auf das städtische
Baumschutzkonto. Daraus werden nicht nur Schutzmaßnahmen an Bäumen, wie der Bau
von Wurzelbrücken im Gehweg finanziert, sondern auch die Nachpflanzung von
Bäumen oder Sträuchern im gesamten Stadtgebiet.
zu 3.
Die Einhaltung wird vom zuständigen Fachbereich Grünflächen kontrolliert.