II. Fragestellung
1. Warum wurden die zulässigen Unterfragen 1 bis 3 und die Frage 5 nicht beantwortet, so wie das bisher üblich war?
2. Welche Absichten hat die Oberbürgermeisterin hinsichtlich der Entwicklung des Tourismus im Zusammenhang mit der Vermarktung der kulturellen Einrichtungen der Stadt und wer ist gegenwärtig dafür zuständig?
3. Welche Aufgaben sind im Fachdienst Kultur (ehemaliges Kulturamt) konkret verblieben?
4. Warum wurde die Stelle „Leitung des Thüringer Museums“ nicht öffentlich ausgeschrieben?
5. Handelt es sich hier nicht um eine rein fachliche Aufgabe, die von Laien wohl kaum bewältigt werden kann?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es ist nicht richtig, dass es bisher üblich war, Einwohneranfragen mit nichtöffentlichen Bestandteilen aufzunehmen, um dann nur die öffentlichen Teile zu beantworten. Vielmehr wurden Einwohneranfragen, die nach § 19 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (GO), auch wenn nur in Teilen, unzulässig waren, an den/die Fragesteller/in mit Hinweisen zur Unzulässigkeit und der Bitte der Überarbeitung zurückgegeben. Genau diese Verfahrensweise wurde auch im vorliegenden Fall gewählt.
Anders werden Einwohneranfragen nach § 19 Abs. 1 Satz 5 der GO behandelt, die sich in Teilen auf Punkte beziehen, für die der Stadtrat nicht zuständig ist. Diese Einwohneranfragen werden auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufgenommen und es werden die Fragen beantwortet, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen.
Die unterschiedliche Handhabung der unzulässigen Einwohneranfragen nach § 19 Abs. 1 und 6 der GO resultiert daraus, dass nichtöffentliche Inhalte, die bereits in der Anfrage enthalten sein können, nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anpassung der Einwohneranfrage durch die Verwaltung ist unzulässig, da es sich um ein unterschriebenes Dokument handelt, was nicht einfach durch Verwaltungsmitarbeiter verändert werden kann. Eine Änderung kann nur durch den Verfasser erfolgen. Diese Problematik besteht bei Einwohneranfragen, die sich auf eine Thematik beziehen, für die der Stadtrat nicht zuständig ist, nicht. Deshalb kann die Einwohneranfrage auch als öffentliches Dokument aufgenommen werden.
zu 2.
Die
kulturellen Einrichtungen, insoweit sie zum Bereich der Stadtverwaltung
gehören, vermarkten sich über die jeweiligen fachlichen Leitungen der
Einrichtungen selbst. Dies geschieht im Bedarfsfall, wenn es um Außenmarketing
geht, in Zusammenarbeit mit der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH.
zu 3. und 4.
Bei den Fragen 3 und 4 handelt es sich um Angelegenheiten, die in meiner Organisationhoheit liegen und nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt daher nicht.
zu 5.
Modernes
Museumsmanagement impliziert neben einer selbstverständlich notwendigen,
fachlichen Leitung stets auch gesellschaftliche Teilhabe. Im ICOM Leitfaden -
Standards für Museen des Deutschen Museumsbundes (Ausgabe 2023) heißt es:
„Vor
dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ermitteln sie (Museen)
kontinuierlich die Bedürfnisse und Sichtweisen verschiedener Menschen und
Gemeinschaften – über den Erfahrungs- und Wissenshorizont der Beschäftigten in
den Museen hinaus. Dafür nutzen die Museen partizipative Methoden
Mit
inklusiven, partizipativen und multiperspektivischen Zugängen können sie
aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen, Zukunftsfragen ansprechen und
damit demokratische Prozesse fördern.“
Diesem Ansatz ist perspektivisch auch im Thüringer Museum zu folgen.