I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 47 -
Personal- und Sachkostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
– in Höhe von 312.340 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 46400.162000 – Kindertageseinrichtungen; Erstattung von Gemeinden – in Höhe von 60.000 € und 90000.003000 –Gewerbesteuer – in Höhe von 252.340 €.
II.
Begründung:
Gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) trägt die jeweilige Gemeinde bei
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge nicht
gedeckten Anteil an den Betriebskosten. Dazu gibt es vertragliche Regelungen
mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen wonach die tatsächlichen
Personalkosten (Bruttogehalt und Arbeitgeberanteile) des pädagogischen
Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten
Mindestpersonalschlüssels nach § 16 Abs. 3 ThürKigaG durch die Stadt Eisenach
erstattet werden. Zusätzlich erhält jeder Träger aufgrund des Beschlusses des
Stadtrates vom 07.02.2023 seit dem 01.01.2023 pro Platz und Monat 20,00 €
Sachkostenzuschuss.
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz.
Die Mehrausgaben kommen zum einen aufgrund der Erhöhung des Sachkostenzuschusses und zum anderen durch steigende Personalausgaben aufgrund von Tariferhöhungen zustande.