Betreff
Dringlichkeitsvorlage - Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 47 - Personal- und Sachkostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft - in Höhe von 312.340 €
Vorlage
1485-StR/2023
Aktenzeichen
26.1.400
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 47 - Personal- und Sachkostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft – in Höhe von 312.340 €.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 46400.162000 – Kindertageseinrichtungen; Erstattung von Gemeinden – in Höhe von 60.000 € und 90000.003000 –Gewerbesteuer – in Höhe von 252.340 €.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) trägt die jeweilige Gemeinde bei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge nicht gedeckten Anteil an den Betriebskosten. Dazu gibt es vertragliche Regelungen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen wonach die tatsächlichen Personalkosten (Bruttogehalt und Arbeitgeberanteile) des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten Mindestpersonalschlüssels nach § 16 Abs. 3 ThürKigaG durch die Stadt Eisenach erstattet werden. Zusätzlich erhält jeder Träger aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 07.02.2023 seit dem 01.01.2023 pro Platz und Monat 20,00 € Sachkostenzuschuss.

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.

 

Die Mehrausgaben kommen zum einen aufgrund der Erhöhung des Sachkostenzuschusses und zum anderen durch steigende Personalausgaben aufgrund von Tariferhöhungen zustande.