II. Fragestellung
1.
Wie wurde die
Unterversorgung der einzelnen Adresspunkte ermittelt?
2.
Ist eine nachträgliche
Versorgung der nicht berücksichtigten Adresspunkte durch das Glasfasernetz der
Stadt Eisenach (SEG) technisch und wirtschaftlich möglich?
3.
Wie hoch belaufen sich
die Kosten für einen Hausanschluss bisher nicht versorgter Adresspunkte entlang
der Glasfasertrasse?
4. Besteht im Falle direkt benachbarter Gebäude die Möglichkeit der Mitnutzung bereits versorgter Adresspunkte?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die genannten Adresspunkte „Rothenhofer Weg 11a, 13 und 13b“ waren im ursprünglichen 1. Markterkundungsverfahren (MEV 2016) der Stadt Eisenach mit Geschwindigkeiten > 30 Mbit/s rückgemeldet worden und konnten daher nicht in das Förderprojekt aufgenommen werden.
Auch die Adresspunkte „Rothenhofer Weg 13a, 13c, 13d und 13 e“ waren mit über 30 Mbit/s gemeldet. Diese Adressen konnten jedoch - da sie sich unmittelbar entlang der Fördertrasse befinden - unter Anwendung der Reglungen des „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ nachträglich in das Vorhaben integriert werden.
zu 2.
Auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes wurde durch die SEG im Zeitraum vom 12.05. bis 07.07. 2023 ein 4. MEV für die Stadt Eisenach durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung dieses MEV (2023) sind in der Stadt Eisenach insgesamt 2.200 Adresspunkte direkt von einem Marktversagen betroffen. Darunter finden sich auch die angefragten Adresspunkte „Rothenhofer Weg 11a, 13 und 13b“, sh. Kartenauszug Fördergebiet graue Flecke.
Für die Gesamtanzahl der genannten Adresspunkte wurde am 09.10.2023 durch die vom Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragte Eigengesellschaft i.R. des Förderprogramm Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 Förderanträge in Höhe von 19,8 Mio EUR (netto) gestellt. Sofern Vorbescheide des Bundes sowie des Landes in ausreichender Höhe ausgereicht werden sollten, könnten die nächsten Schritte, EU-weite Ausschreibung des Pächters, Ausschreibung Planung- und EU-weite Ausschreibung Tiefbau- und Montageleistungen inkl. Vergaben -unter Vorbehalt der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung- erfolgen. Des Weiteren bedarf es des Nachweises der Sicherstellung der Vorfinanzierung des Pachtanteiles (Wirtschaftlichkeits-lücke) über einen Zeitraum von 7 Jahren durch die städtische Eigengesellschaft.
zu 3.
Nach derzeitigen marktüblichen Preisen 9 TEUR/FttH-Anschluss
im laufenden Förderprojekt weiße Flecke.
zu 4.
Nein