hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren
Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und
abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat
die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist
gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2024 nicht erfüllt werden.
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2024 in EUR |
Haushalt 2023 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
92.731.846 |
88.803.569 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
24.954.276 |
24.209.619 |
Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe |
117.686.122 |
113.013.188 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 2.736.312 €. Davon entfallen 1.762.600 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung abzgl. tilgungsbezogener Einnahmen. Der darüberhinausgehende Betrag in Höhe von 973.712 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2024 voraussichtlich 17.487.192 €.
Bei einer zugrunde zulegenden Einwohnerzahl
von 42.408 Einwohnern (31.12.2022) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung
zum Jahresende von 412,36 € pro Einwohner (vgl. 2023: 484,37 € pro Einwohner). Da der laufende Kredit für die
Investitionsmaßnahme „Wartburgarena – O1“ vollständig über die bewilligte
Schuldendiensthilfe refinanziert wird und damit den tatsächlichen Schuldenstand
nicht tangiert, ergibt sich ohne diesen voraussichtlich ein Schuldenstand per
31.12.2024 von 14.487.192 € und eine
Pro-Kopf-Verschuldung von 341,62 € pro Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Es werden Verpflichtungsermächtigungen
nach § 59 ThürKO zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten späterer Haushaltsjahre im
Vermögenshaushalt in Höhe von 9.785.175
€ festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 14.000.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf gem. § 65 Abs. 2 ThürKO der Genehmigung, sofern dieser ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (= 15.455.308 €) übersteigt. Dies ist nicht der Fall.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das
Haushaltsjahr 2024 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Der aktuelle
Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich vorbehaltlich der
Jahresabschlussbuchung 2023 auf 16.250.297,99 €. Der Bestand ist zu einem
Anteil von 9.000.000 € auf die Zuführung der Mittel aus der Kreditaufnahme für
das Investitionsvorhaben „Wartburgarena – O1“ im Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur
Finanzierung dieser Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf
sukzessive entnommen werden.
Die originäre nach
§ 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV allgemeine Rücklage, welche die
rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern soll, beläuft sich daher auf
7.250.297,99 €. Dieser Anteil am Bestand der allgemeinen
Rücklage ist nicht für die Maßnahmen aus o.g. Investitionsvorhaben gebunden.
Die nach der gesetzlichen Vorgabe
vorzuhaltende Mindestrücklage in Höhe von 2 v. H. des Durchschnittes der
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf
2.050.368 €.
Im Haushaltsjahr 2024 ist planungsseitig eine Rücklagenentnahme in Höhe von 6.764.714 € zur Finanzierung von
Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen. Eine Zuführung an die
allgemeine Rücklage kann planungsseitig nicht erwirtschaftet werden.
2. Wirtschaftsplan
des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2024 in EUR |
Plan 2023 in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
23.583.871 |
22.193.658 |
Erfolgsplan im Aufwand |
24.885.851 |
23.923.674 |
Fehlbetrag |
1.301.980 |
1.730.016 |
Vermögensplan Einnahme und Ausgabe |
2.011.211 |
2.758.748 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024