Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2024
hier: Einbringung
Vorlage
1486-StR/2023
Aktenzeichen
14 20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2024 nicht erfüllt werden.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.     Haushalt der Stadt Eisenach

1.1   Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2024

in EUR

Haushalt 2023

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

92.731.846

88.803.569

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

24.954.276

24.209.619

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

117.686.122

113.013.188

 

 

 

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 2.736.312 €. Davon entfallen 1.762.600 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung abzgl. tilgungsbezogener Einnahmen. Der darüberhinausgehende Betrag in Höhe von 973.712 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3   Kreditaufnahme

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2024 voraussichtlich 17.487.192 €.

 

Bei einer zugrunde zulegenden Einwohnerzahl von 42.408 Einwohnern (31.12.2022) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 412,36 € pro Einwohner (vgl. 2023: 484,37 € pro Einwohner). Da der laufende Kredit für die Investitionsmaßnahme „Wartburgarena – O1“ vollständig über die bewilligte Schuldendiensthilfe refinanziert wird und damit den tatsächlichen Schuldenstand nicht tangiert, ergibt sich ohne diesen voraussichtlich ein Schuldenstand per 31.12.2024 von 14.487.192 € und eine Pro-Kopf-Verschuldung von 341,62 € pro Einwohner.

 

1.4   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden Verpflichtungsermächtigungen nach § 59 ThürKO zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten späterer Haushaltsjahre im Vermögenshaushalt in Höhe von 9.785.175 € festgesetzt.

 

1.5   Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 14.000.000 festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf gem. § 65 Abs. 2 ThürKO der Genehmigung, sofern dieser ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (= 15.455.308 €) übersteigt. Dies ist nicht der Fall. 

 

1.6   Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7   Stand der allgemeinen Rücklage

 

Der aktuelle Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich vorbehaltlich der Jahresabschlussbuchung 2023 auf 16.250.297,99 €. Der Bestand ist zu einem Anteil von 9.000.000 € auf die Zuführung der Mittel aus der Kreditaufnahme für das Investitionsvorhaben „Wartburgarena – O1“ im Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur Finanzierung dieser Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf sukzessive entnommen werden.

 

Die originäre nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV allgemeine Rücklage, welche die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern soll, beläuft sich daher auf 7.250.297,99 €. Dieser Anteil am Bestand der allgemeinen Rücklage ist nicht für die Maßnahmen aus o.g. Investitionsvorhaben gebunden.

 

Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage in Höhe von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.050.368 €.

 

Im Haushaltsjahr 2024 ist planungsseitig eine Rücklagenentnahme in Höhe von 6.764.714 € zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen. Eine Zuführung an die allgemeine Rücklage kann planungsseitig nicht erwirtschaftet werden.

 

 

2.            Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1   Gesamtvolumen

 

 

 

 

Entwurf 2024

in EUR

Plan 2023

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

23.583.871

22.193.658

Erfolgsplan im Aufwand

24.885.851

23.923.674

Fehlbetrag

1.301.980

1.730.016

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

2.011.211

2.758.748

 

 

2.2   Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024