II. Fragestellung
1.
Auf
welcher Rechtsgrundlage erlies die Oberbürgermeisterin dem Verein die
Sondernutzungsgebühren auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und den
eindeutigen Vorgaben aus dem Landesverwaltungsamt und wie hoch wären die
Sondernutzungsgebühren im vorliegenden Fall gewesen?
2.
Wieso
wurde der Stadtrat anders als bei anderen Fällen nicht in die Entscheidung
eingebunden?
3.
Wird
und muss der Optimierte Regiebetrieb den Einsatz von Bauhofmitarbeiterin der
Stadtverwaltung in Rechnung stellen? Wenn Ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, warum
nicht?
4.
Wie
viele Stunden waren die Mitarbeiter und Auszubildenden der Stadtverwaltung für
o.g. Zweck im Einsatz und welche Entgelte sind für diese Zeiträume insgesamt zu
veranschlagen?
5.
Welchen
Inhalt hatte die Kooperationsvereinbarung im Detail und kann diese dem Stadtrat
zur Verfügung gestellt werden? Wenn Ja, bitte anhängen! Wenn Nein, warum nicht
und auf welcher Rechtsgrundlage?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es handelt sich nicht um eine Sondernutzungsgebühr. Für die Nutzung des Marktes gibt es eine Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen (Marktgebührensatzung). Nach § 3 Absatz 5 dieser Marktgebührensatzung kann ich auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
zu 2.
Siehe Beantwortung zu 1.
Für die Unterstützung der Messebaufirma beim Aufbau waren 2 Mitarbeiter des Bauhofes jeweils 2,5 Stunden= 5 Stunden und beim Abbau der Ausstellung 2 Mitarbeiter jeweils 4 Stunden= 8 Stunden im Einsatz. Eine interne Berechnung, Rechnungslegung und- begleichung würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsmehraufwand erzeugen.
zu 4.
Die Ausstellung ToleranzRäume ist ein Beitrag für das Zusammenleben in unserer Stadt und war im Zeitraum vom 20.9. bis zum 15.10. 2023 insgesamt 214 Stunden geöffnet. Durch Ehrenamtliche und Mitarbeiter*innen der Koordinierungs- und Fachstelle der Lokalen Partnerschaft für Demokratie wurden davon 102 Stunden Öffnungszeit abgesichert. 27 Stunden wurden durch Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung geleistet, 85 Stunden von Mitarbeiterinnen. Eine Veranschlagung der Entgelte würde, wie bereits bei Frage 3 erläutert, einen nicht vertretbaren Verwaltungsmehraufwand erfordern. Es ist auch bei solchen Veranstaltungen, die für die Einwohner*innen konzipiert sind, nicht üblich.
zu 5.
Die Kooperationsvereinbarung mit Toleranz-Tunnel e.V., dem Träger der Ausstellung ToleranzRäume umfasst 22 Seiten und liegt in gedruckter Fassung vor. Ein Termin zur Einsichtnahme kann vereinbart werden.