hier: Gesellschaftereinlage 2024
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der städtische Vertreter in
der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH
(EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das
Geschäftsjahr 2024 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des
Betrauungsaktes in Höhe von 675.912,71 EUR zuzustimmen.
Der Ausgleich erfolgt
1. in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie
2. in Höhe von 375.912,71 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
II.
Begründung:
Die Aufgabe der
Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden
Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010
(Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen
Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des
Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable
politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der
Einrichtung, vermieden werden.
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.
Gemäß Punkt 4 Abs. 1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT. Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erzielt werden.
Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.
Der Wirtschaftsplan 2024 geht insgesamt von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 606.078,19 EUR aus.
Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024 (Plan 2023):
ü Umsatzerlöse ............................................................... 504 TEUR (532 TEUR)
ü Sonstige Erlöse ……………………………………………….. 71 TEUR (71 TEUR)
ü Materialaufwendungen ............................................. 262 TEUR (224 TEUR)
ü Personalaufwand ........................................................ 707 TEUR (604 TEUR)
ü Abschreibungen .......................................................... 24 TEUR (24 TEUR)
ü Sonstige betriebliche Aufwendungen .................... 230 TEUR (212 TEUR)
ü
Jahresergebnis
............................................................ -606 TEUR (-419 TEUR)
Die Umsatzerlöse (504 TEUR) verringern sich ggü. dem vss. Ist 2023
planmäßig um 72 TEUR. Dies begründet sich insbesondere in niedrigeren Erlösen
aus Geschäftsbesorgung für GIS/SWE (-65 TEUR), da diese mit dem Ausscheiden des
Geschäftsführers zum 30.04.2024 nicht mehr verbucht werden. Die weiteren
Umsatzerlöse wurden etwa auf dem vss. Ist 2023 geplant. Lediglich die
Provisionen für Beherbergung liegen 20 TEUR unter dem vss. Ergebnis 2023.
Darüber hinaus wird von einem leichten Anstieg bei den Gruppenstadtführungen
ausgegangen.
Die Materialkosten liegen mit 262 TEUR auf dem Niveau vss. Ist 2023.
Korrespondierend zu den Umsatzerlösen wurden die Kosten für Booking niedriger
und die Kosten für Stadtführungen höher eingeplant.
Die Personalkosten erhöhen sich planmäßig ggü. dem vss. Ist 2023 um 53
TEUR auf 707 TEUR. Hier wurden die Besetzung der Geschäftsführung zum
01.02.2024 sowie eine Tarifanpassung von 8% berücksichtigt.
Der sonstige betriebliche Aufwand beläuft sich insgesamt auf 230 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Investitionen geplant.
Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT für das Jahr 2024. Danach werden keine Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 675.912,71 EUR.
Basierend auf den Festlegungen des Betrauungsaktes ist in 2024 eine Kapitaleinlage des Gesellschafters wie folgt vorgesehen:
- 300.000,00 EUR Nachschuss lt. Gesellschaftsvertrag
- 375.912,71 EUR Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan verwiesen.
Der Wirtschaftsplan 2024 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch den Aufsichtsrat der EWT und die Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 14.12.2023 beschlossen. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2024