Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung des Antrages der SPD-Fraktion „Pressemitteilungen zur Einwohnerfragestunde“ vom 12.05.2020
Vorlage
AF-0333/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurden die Termine der Stadtratssitzungen seit der Beschlussfassung vom 12.05.2020 mindestens vier Wochen vor der Sitzung in der Presse, auf der Internetseite und im Facebook-Account der Stadt Eisenach veröffentlicht? (Wenn nein, warum nicht?)

 

2.      Wurde bei der Veröffentlichung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde einschließlich des Termins der Fristwahrung erinnert? (Wenn nein, warum nicht?)

 

3.      Wurde das Verfahren (§ 18 GO des Stadtrates) in 2020, 2021, 2022 und 2023 in der Presse, der Internetseite und im Facebook-Account erläutert? (Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Alle städtischen, öffentlichen Gremiensitzungen werden von der Stadt rechtzeitig auf eisenach.de, als Pressemitteilung, im städtischen Newsletter veröffentlicht. Hinzu kommt die Veröffentlichung der Gremiensitzungen im Rathauskurier seit Sommer 2022. Der facebook-Account wurde zuletzt nicht mehr für die Veröffentlichung der Sitzungstermine genutzt.

Die Stadt wird den Veröffentlichungsrhythmus in der Presse, auf der Internetseite und im facebook-Account auf mindestens 4 Wochen vor einer Stadtratssitzung anpassen. Ab sofort werden die Termine der Stadtratssitzungen wieder auf dem städtischen facebook-Auftritt veröffentlicht.

 

 

zu 2.

Die Einwohnerfragestunde ist fester Bestandteil der Sitzungstagesordnung und wird selbstverständlich mitveröffentlicht. Die Stadt wird die Einwohnerfragestunde einschließlich der Frist zukünftig deutlicher in den Veröffentlichungen betonen. Der Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde ist etablierte Praxis, damit die Einwohner der Stadt zu Wort kommen können. Jede Einwohnerfrage wird entsprechend der Regularien beantwortet. In den meisten Fällen erfolgt die Antwort im anvisierten Stadtrat, bei umfangreichen Anfragen mit einer längeren Bearbeitungszeit ggf. auch erst im nächsten Stadtrat.

 

 

zu 3.

Pressemitteilungen hierzu sind veröffentlicht worden am 16. September und 25. August 2022, am 5. Januar und 21. Februar 2023 sowie in der 3. Kalenderwoche 2024. Eine weitere Pressemitteilung ist im Spätsommer 2024 geplant. Für 2021 und 2020 kann das Veröffentlichungsdatum der entsprechenden Pressemitteilungen nicht mehr nachvollzogen werden.

Auf der Website ist der Hinweis zum Verfahren zu Einwohnerfragen immer zu finden: https://www.eisenach.de/rathaus/stadtrat-gremien/einwohnerfragestunde-im-stadtrat 

Über diese Seite ist es für die Einwohner jederzeit möglich, eine entsprechende Einwohneranfrage zu stellen. Informationen zum Verfahren und zu den Fristen sowie ein Verweis auf die Grundlage § 5a Hauptsatzung stehen dort ebenfalls zur Verfügung.