Betreff
Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
Vorlage
1508-StR/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Finanzplan der Stadt Eisenach mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.


II. Begründung:

 

Gemäß § 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

 

Der Finanzplan besteht gemäß § 24 Abs. 1 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts sowie des Vermögenshaushalts. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.

 

Der Finanzplan ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen, dies erfolgte mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfes in der Stadtratssitzung am 15. Januar 2024. In Umsetzung der Anmerkung des Thüringer Landesverwaltungsamtes i.R.d. rechtlichen Würdigung zur Haushaltssatzung 2023 (siehe Vorlagen-Nr. 1269-BR/2023) erfolgt nunmehr die Vorlage getrennter Beschlussvorlagen zu Haushaltssatzung und Finanzplan.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen (§ 62 Abs. 5 ThürKO).

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO i.V.m. § 62 ThürKO hat der Stadtrat über den Finanzplan Beschluss zu fassen.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt sowie dem Haushaltsentwurf 2024 in den Anlagen 5.1 (Finanzplan) sowie 5.2 (Investitionsprogramm)  zu entnehmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Finanzplanung 2023 bis 2027

Anlage 2 – Investitionsprogramm 2023 bis 2027