Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023 legte der Stadtrat auch die
Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das
Jahr 2023 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von
einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis
einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und
Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und
Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 6
Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung
Rechnung getragen.
Im Haushaltsjahr
2023 wurden folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw.
beschlossen:
I. Verwaltungshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden 48 über-
und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 224.990,57 €
genehmigt. Davon handelte es sich bei einer genehmigten außerplanmäßigen
Ausgabe mit einem Volumen von 48.000,00 € um eine Eilentscheidung gem. § 30
ThürKO.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 266.274,77 € im Rahmen von acht über- und
außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
II. Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden durch die
Oberbürgermeisterin sieben über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen
von insgesamt 543.892,17 € genehmigt. Davon handelte es sich bei einer
genehmigten außerplanmäßigen Ausgabe mit einem Volumen von 516.210,00 € um eine
Eilentscheidung gem. § 30 ThürKO.
Durch Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in
Höhe von 475.200,00 € im Rahmen von zehn über- und außerplanmäßigen
Ausgaben freigegeben.
Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.
In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit
zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Übersicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2023