Betreff
Berichterstattung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023: Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
1509-BR/2024
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2023 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

I. Verwaltungshaushalt

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 48 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 224.990,57 € genehmigt. Davon handelte es sich bei einer genehmigten außerplanmäßigen Ausgabe mit einem Volumen von 48.000,00 € um eine Eilentscheidung gem. § 30 ThürKO.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 266.274,77 € im Rahmen von acht über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

II. Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin sieben über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 543.892,17 € genehmigt. Davon handelte es sich bei einer genehmigten außerplanmäßigen Ausgabe mit einem Volumen von 516.210,00 € um eine Eilentscheidung gem. § 30 ThürKO.

 

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in  Höhe von 475.200,00 € im Rahmen von zehn über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.

 

In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Übersicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2023