Betreff
Tätigkeitsbericht des Beirates für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung
Vorlage
1516-BR/2024
Aktenzeichen
51.1.15
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach wird der Stadtrat einmal jährlich über die Tätigkeit des Beirates informiert (siehe Anlage).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beirat nicht mehr satzungskonform arbeitet und auch der Stadtrat und zuständige Ausschüsse den Beirat zur Beratung von Themen nicht einbinden. Daher wird empfohlen, die Notwendigkeit und die inhaltliche Ausrichtung des Beirates zu beraten.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 -     Tätigkeitsbericht 2023 des Beirates für integrierte Sozialplanung und           Stadtentwicklung