Betreff
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach
Vorlage
1535-StR/2024
Aktenzeichen
26.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.

 

 

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.07.2020 wurde die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach verabschiedet. 

Ziel der Förderung ist es, die Ortsteilräte, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen bei der Bereitstellung von bedarfsgerechten Freizeitangeboten oder Angeboten der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung zu unterstützen sowie die materielle und finanzielle Basis für diese Arbeit zu sichern.

 

Durch fehlende eigene Mobilität sind die Möglichkeiten der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus den Ortsteilen an interessenbezogenen, (kern)städtischen Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten begrenzt und von den Möglichkeiten der Eltern oder dem ÖPNV abhängig.

Die örtlichen politischen Gremien, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen allerdings nicht unwesentlich dazu bei, diese Einschränkungen in den Ortsteilen zu kompensieren. Das bedarf einer Unterstützung durch die Gewährung von Sachleistungen, der Vermittlung von Kontakten, der organisatorischen und fachlichen Beratung, der Beratung über weitere Fördermöglichkeiten oder die städtische Unterstützung bei Veranstaltungen sowie einer materiellen und finanziellen Basis.

Mit der vorgelegten Richtlinie soll dazu beigetragen werden, das wertvolle örtliche Engagement für Kinder- und Jugendliche in den Ortsteilen zu unterstützen. Ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen sollen durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden.

 

Aufgrund der Beendigung der Kreisfreiheit sind einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen in der Richtlinie erforderlich gewesen. Außerdem wurde zur besseren Planbarkeit ein Festbetrag von 30,00€ pro Kind und Jugendlichem zwischen dem vollendetem 7. und 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Ortsteil festgeschrieben. Es wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen am 31.12. des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich die maximale Fördersumme für den jeweiligen Ortsteil im jeweiligen Kalenderjahr. Dieser Betrag orientiert sich an den in den letzten Jahren ausgereichten Fördersummen. Bisher war in der Richtlinie jedoch kein genauer Betrag festgeschrieben. Auch wurde bisher der Ortsteil Stedtfeld nicht gefördert aufgrund des Vorhandenseins eines Jugendraumes. Die durch die Änderung der Richtlinie festgelegte Förderung gilt nun für alle Ortsteile gleichermaßen mit einem im Voraus planbarem Betrag. Damit wird sowohl für die Ortsteilräte, die Vereine und Verbände als auch für die Verwaltung eine vorausschauende Planung möglich. Für 2024 sind dafür in der Haushaltsstelle 46050.718000 20.000,00€ veranschlagt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach