I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Änderung der
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der
Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
II.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.07.2020 wurde die Richtlinie zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach
verabschiedet.
Ziel der Förderung ist es, die Ortsteilräte, Initiativen, Vereine oder
Einrichtungen bei der Bereitstellung von bedarfsgerechten Freizeitangeboten
oder Angeboten der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung zu unterstützen
sowie die materielle und finanzielle Basis für diese Arbeit zu sichern.
Durch fehlende eigene Mobilität sind die
Möglichkeiten der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus den Ortsteilen an
interessenbezogenen, (kern)städtischen Freizeit- und außerschulischen
Bildungsangeboten begrenzt und von den Möglichkeiten der Eltern oder dem ÖPNV
abhängig.
Die örtlichen politischen Gremien,
Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen allerdings nicht unwesentlich
dazu bei, diese Einschränkungen in den Ortsteilen zu kompensieren. Das bedarf
einer Unterstützung durch die Gewährung von Sachleistungen, der Vermittlung von
Kontakten, der organisatorischen und fachlichen Beratung, der Beratung über
weitere Fördermöglichkeiten oder die städtische Unterstützung bei
Veranstaltungen sowie einer materiellen und finanziellen Basis.
Mit der vorgelegten Richtlinie soll dazu
beigetragen werden, das wertvolle örtliche Engagement für Kinder- und
Jugendliche in den Ortsteilen zu unterstützen. Ehrenamtliche Strukturen der
Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen sollen
durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden.
Aufgrund der Beendigung der Kreisfreiheit
sind einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen in der Richtlinie
erforderlich gewesen. Außerdem wurde zur besseren Planbarkeit ein Festbetrag
von 30,00€ pro Kind und Jugendlichem zwischen dem vollendetem 7. und 18. Lebensjahr
mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Ortsteil festgeschrieben. Es wird die Zahl der
Kinder und Jugendlichen am 31.12. des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Daraus
ergibt sich die maximale Fördersumme für den jeweiligen Ortsteil im jeweiligen
Kalenderjahr. Dieser Betrag orientiert sich an den in den letzten Jahren
ausgereichten Fördersummen. Bisher war in der Richtlinie jedoch kein genauer
Betrag festgeschrieben. Auch wurde bisher der Ortsteil Stedtfeld nicht
gefördert aufgrund des Vorhandenseins eines Jugendraumes. Die durch die
Änderung der Richtlinie festgelegte Förderung gilt nun für alle Ortsteile
gleichermaßen mit einem im Voraus planbarem Betrag. Damit wird sowohl für die
Ortsteilräte, die Vereine und Verbände als auch für die Verwaltung eine
vorausschauende Planung möglich. Für 2024 sind dafür in der Haushaltsstelle
46050.718000 20.000,00€ veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Änderung der
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der
Stadt Eisenach