Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Jentsch - Nutzungsformen eines Grundstückes
Vorlage
AF-0337/2024
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Klassifizierung hat das Flurstück im Flächennutzungsplan?

 

2.      Gibt es einen Bebauungsplan für das Flurstück?

 

3.      Welche Buchstaben des § 60 von Abs.1, Punkt 1 (verfahrensfrei sind folgende Gebäude...) gelten hier?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das betreffende Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“ dargestellt.

 

 

zu 2.

Für das betreffende Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan.

 

 

zu 3.

Es gilt Buchstabe i). Zulässig sind Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) in der jeweils geltenden Fassung. Alle anderen Buchstaben des § 60 Absatz 1 Nr. 1 ThürBO scheiden aus.