I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen
in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung).
Begründung:
Die Überarbeitung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen der
Stadt Eisenach erfolgte nach dem Muster ähnlich gelagerter Kommunen. Es wurden
Vergleiche mit z.B. Erfurt, Mühlhausen, Gera, Bad Hersfeld vorgenommen.
Dabei wurde geprüft, ob die Gebühren noch
zeitgemäß sind und ggf. zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt
Eisenach auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes eine Veränderung
der Gebührentatbestände erfolgen könnte.
Bei der Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis wird neben einer Verwaltungsgebühr, die den
entstandenen Verwaltungsaufwand decken soll, eine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Bei den Sondernutzungsgebühren handelt es
sich dem Rechtscharakter nach um Benutzungsgebühren, die dem Eigentümer/Baulastträger
als Gegenleistung für die Benutzung zustehen. Diese Gebühren sollen teilweise
den Vorteil abschöpfen, der aus dem über den Gemeingebrauch hinausgehenden
Gebrauch der öffentlich gewidmeten Flächen gezogen werden kann.
Die im Gebührenverzeichnis der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in
der Stadt Eisenach festgelegten Gebühren entsprechen nunmehr im Durchschnitt
denen anderer vergleichbarer Städte.
Diese Veränderung auf der Grundlage des
Haushaltssicherungskonzeptes führt zu einer vertretbaren Gebührenerhöhung. Die
allgemeine Kosten- und Preisentwicklung rechtfertigt diese Gebührenanpassung
bei weitem.
Ausgehend von den Fallzahlen des I und II
Quartals 2010 ist eine Steigerung der Einnahmen von ca. 100 % zu erwarten.
Die einzelnen Tatbestände für die
Sondernutzungen wurden auf Vollständigkeit geprüft und
Formulierungen zur Verdeutlichung verändert.
Entsprechend Pkt. 23/ SR HSK sind die
Ortsteilbürgermeister durch das zuständige Fachamt über die Änderungen
informiert worden. Die Hinweise und Bedenken wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung)