Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - „Eisenach spricht Kindergarten“
Vorlage
1549-AT/2024
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach auf die Möglichkeit des Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen werden.

2.      Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich in Ihrem Einflussbereich für die Nutzung des Begriffes „Kindergarten“ in der Innen- und Außenkommunikation der Stadt Eisenach einzusetzen.