Betreff
Einwohneranfrage - Multifunktionshalle O1
Vorlage
EAF-0156/2024
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ich hätte gerne gewusst, von welcher Größenordnung in Euro damit der Stadthaushalt betroffen ist.

 

2.      Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Gäste der Multifunktionshalle und deren parkenden Fahrzeugen den Anrainern zugemutet wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Durch PD Deutschland wurde im Jahr 2020 eine Variantenuntersuchung vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden auch für die verschiedenen Varianten die voraussichtlichen jährlichen Nutzungskosten ermittelt. Für die Variante Umbau des O1 zu einer 1. bundesligatauglichen Halle wurden zum damaligen Zeitpunkt jährliche Nutzungskosten in Höhe von ca. 640.000,00 € ermittelt.

 

Bei Fortschreibung dieser Werte auf die aktuelle Marktlage (Baupreise, Lohnkosten, Preise für Ver- und Entsorgung etc.) werden die jährlichen Nutzungskosten bei ca. 1 Million € liegen. Eine genauere Berechnung dieser Nutzungskosten ist im Moment noch nicht möglich, da einige Parameter noch nicht feststehen, da in den Planungen auch noch Entscheidungen zu technischen Lösungen getroffen werden müssen.

 

 

Ungeachtet dessen hat die Stadt Eisenach die Pflichtaufgabe, den Schulsport ordnungsgemäß durchzuführen und für die Vereine bessere Trainings- und Wettkampfbedingungen zu schaffen. Hierzu bedarf es zusätzlicher Sporthallen. Dies ist auch in der Sportstättenentwicklungsplanung verankert. Es müssten, um den Fehlbedarf an gedeckten Sportflächen zu decken, drei 1-Feld-Hallen bzw. eine 3-Feld-Halle gebaut werden. Hier würden ebenfalls Investitionskosten und Nutzungskosten anfallen.

 

 

Mit der Wartburgarena O1 können folgende Einnahmen generiert werden:

 

·         Erlöse aus Veranstaltungen nach dem vorliegenden Nutzungskonzept

·         Hallenmiete durch die ThSV-Marketing

·         Hallenmiete für den Schulsport (durch den Wartburgkreis als Schulträger für die Berufsschulen)

·         Vermietung von Parkplätzen

 

 

zu 2.

 

In der Anlage ist das im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes erforderliche Verkehrsgutachten beigefügt.

 

Hier wird insbesondere auf die S.4, S.13 f., S.29 und S. 31-33 der Verkehrsuntersuchung verwiesen, die Aussagen zur Parkplatzfrage/ im Speziellen zur Nutzung der Halle mit unterschiedlichen Besucheranzahlen enthalten.

Die Verkehrsuntersuchung enthält theoretische Annahmen zu Nutzungen (Stand: 12/ 2021). 

Im Ergebnis wurde jedoch klargestellt, dass es für die Nutzung der Halle mit 4000 Besuchern in jedem Fall ein veranstaltungsspezifisches Mobilitätskonzept geben muss.

 

Ein konkreter Stellplatznachweis/ konkrete Stellplatzanzahl zu dem konkreten Bauvorhaben O1 ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen.