Betreff
Landesentwicklungsprogramm Thüringen - Stellungnahme der Stadt Eisenach zum 2. Entwurf der Änderung
Vorlage
1551-BR/2024
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) wurde mit Kabinettbeschluss über die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten am 18. Januar 2022 eingeleitet.

Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) freigegeben.

Auch die Stadt Eisenach erhielt in diesem Zuge die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Zeitraum vom 05. Februar bis einschließlich 15. März 2024.

Die Stadt Eisenach hat fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Anlage 1). Dabei wurde neben der Stellungnahme des Wartburgkreises auch die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen berücksichtigt.

 

Hauptaugenmerk der Stellungnahme der Stadt Eisenach liegt neben Aspekten der Energiewende, insbesondere dem Ausbau der Windenergie, auf der Einstufung Eisenachs als Oberzentrum und den damit verbundenen Herausforderungen und Handlungserfordernissen. Damit die Stadt Eisenach die Funktion als Oberzentrum wahrnehmen und Entwicklungs- und Stabilisierungsaufgaben übernehmen kann, bedarf es landesplanerischer Unterstützung. Allein durch eine neue Funktionszuordnung sind die Ziele hinsichtlich der Stärkung der oberzentralen Funktionen der Stadt Eisenach nicht zu erreichen.

 

Unter Punkt 5.2.7 Z wird für die Region Südwestthüringen ein regionales Teilflächen-zwischenziel für den Windenergieausbau von 6.897 ha (1,7 %) bis 31.12.2027 und ein regionales Teilflächengesamtziel von 8.430 ha (2,0 %) bis zum 31.12.2032 festgelegt, was eine deutliche Erhöhung der Flächenziele im Vergleich zum ersten Entwurf darstellt. Die Flächenziele hinsichtlich der Windenergienutzung sind mehr als ambitioniert und werden unter Berücksichtig der natur- und siedlungsräumlichen sowie der infrastrukturellen Voraussetzungen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit als sehr kritisch bzw. nicht realisierbar gesehen.

 

Der Änderungsentwurf (Teilfortschreibung des LEP) mit Textteil, Begründung, den Karten zur Raumstruktur und den Zentralen Orten sowie ein Umweltbericht stehen im Internet unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de zur Verfügung. Hier wird auch über das Verfahren und die weiteren Verfahrensschritte informiert.

 

Im Anschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags zum zweiten Entwurf erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen sowie die abschließende Kabinettbefassung (Beschluss der Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramm). Das geänderte Landesentwicklungsprogramm soll spätestens im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Stellungnahme der Stadt Eisenach zum 2. Entwurf LEP