Betreff
Weiteres Vorgehen bezüglich zusätzlicher befristeter Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement
Vorlage
1554-BR/2024
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zielsetzung

Ziel für die Einrichtung einer zusätzlichen, auf drei Jahre befristeten Stelle im Klimaschutzmanagement war es, eine effektive und zügige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu ermöglichen und der Dringlichkeit des Handelns im Bereich kommunaler Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gerecht zu werden, indem für einen angemessenen Zeitraum eine zweite Personalstelle eingerichtet wird.

 

Förderung

Für die Finanzierung der befristeten Personalstelle wurden im August 2022 Förderanträge auf Bundes- und Landesebene gestellt:

                   Bund: Förderprogramm Kommunalrichtlinie, angestrebte Förderquote von 60 %.

                   Land: Förderprogramm Klima Invest, angestrebte Förderquote von 40 %.

 

Damit sollte eine vollständige Förderung (100 %) der Stelle über die dreijährige Projektlaufzeit erreicht werden. Während der Antrag auf Bundesmittel noch bis Februar 2024 in Bearbeitung war und ein Bescheid ausstand, lag für die Landesmittel bereits ein positiver Bescheid seit April 2023 vor. Jedoch wurde aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im Landesförderprogramm eine vorläufige Bewilligung bis zum 31.10.2025 erteilt mit der Absicht, bei entsprechender Haushaltslage eine Nachbewilligung zu ermöglichen.

 

Verkürzung der Projektlaufzeit

Ein Beschluss des Eisenacher Stadtrats vom 06.06.2023 (1283-StR/2023, StR/0640/2023) sieht vor, dass die Stelle nur unter der Voraussetzung einer 100 %-Förderung im Stellenplan aufgenommen wird. Dies führte zu einer Kürzung der Projektlaufzeit auf zwei Jahre durch den Bundesfördermittelgeber, da eine dreijährige Laufzeit zu diesem Zeitpunkt durch die Einschränkungen bei der Landesförderung nicht mehr realisierbar war sollte vom Land keine Nachbewilligung erfolgen. Darüber hinaus erschwerte eine Haushaltssperre des Bundes Ende des letzten Jahres die Situation weiter, sodass Ende Februar 2024 kein Bescheid vom Bund vorlag. Im Februar wurden wir vom Projektträger des Bundesförderprogramms informiert, dass eine Förderung frühestens vom 01.06.2024 bis 31.05.2026 möglich sei. In Kombination mit der aktuellen Begrenzung durch die Landesmittelbewilligung würde dies im besten Falle eine maximale Projektlaufzeit von 17 Monaten bedeuten.

 

Auswirkungen auf die Projektumsetzung

Diese verkürzte Laufzeit macht es nun jedoch unwahrscheinlich, dass die Ziele dieser Projektförderung erreicht werden können.

Daher fiel nach intensiver Prüfung die Entscheidung, die zugesagten Fördermittel an das Land zurückzugeben und den Antrag beim Bund zurückzuziehen. Trotz dieser Entscheidung bleibt das Engagement der Stadtverwaltung Eisenach für den Klimaschutz bestehen. Wir suchen nun nach alternativen Wegen, das Klimaschutzkonzept weiter effizient umzusetzen.