Sachverhalt:
Zielsetzung
Ziel für die Einrichtung einer zusätzlichen,
auf drei Jahre befristeten Stelle im Klimaschutzmanagement war es, eine
effektive und zügige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu ermöglichen und der
Dringlichkeit des Handelns im Bereich kommunaler Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung gerecht zu werden, indem für einen angemessenen Zeitraum
eine zweite Personalstelle eingerichtet wird.
Förderung
Für die Finanzierung der befristeten
Personalstelle wurden im August 2022 Förderanträge auf Bundes- und Landesebene
gestellt:
•
Bund:
Förderprogramm Kommunalrichtlinie, angestrebte Förderquote von 60 %.
•
Land:
Förderprogramm Klima Invest, angestrebte Förderquote von 40 %.
Damit sollte eine vollständige Förderung (100
%) der Stelle über die dreijährige Projektlaufzeit erreicht werden. Während der
Antrag auf Bundesmittel noch bis Februar 2024 in Bearbeitung war und ein
Bescheid ausstand, lag für die Landesmittel bereits ein positiver Bescheid seit
April 2023 vor. Jedoch wurde aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im
Landesförderprogramm eine vorläufige Bewilligung bis zum 31.10.2025 erteilt mit
der Absicht, bei entsprechender Haushaltslage eine Nachbewilligung zu
ermöglichen.
Verkürzung der Projektlaufzeit
Ein Beschluss des Eisenacher Stadtrats vom
06.06.2023 (1283-StR/2023, StR/0640/2023) sieht vor, dass die Stelle nur unter
der Voraussetzung einer 100 %-Förderung im Stellenplan aufgenommen wird. Dies
führte zu einer Kürzung der Projektlaufzeit auf zwei Jahre durch den
Bundesfördermittelgeber, da eine dreijährige Laufzeit zu diesem Zeitpunkt durch
die Einschränkungen bei der Landesförderung nicht mehr realisierbar war sollte
vom Land keine Nachbewilligung erfolgen. Darüber hinaus erschwerte eine
Haushaltssperre des Bundes Ende des letzten Jahres die Situation weiter, sodass
Ende Februar 2024 kein Bescheid vom Bund vorlag. Im Februar wurden wir vom
Projektträger des Bundesförderprogramms informiert, dass eine Förderung
frühestens vom 01.06.2024 bis 31.05.2026 möglich sei. In Kombination mit der
aktuellen Begrenzung durch die Landesmittelbewilligung würde dies im besten
Falle eine maximale Projektlaufzeit von 17 Monaten bedeuten.
Auswirkungen auf die Projektumsetzung
Diese verkürzte Laufzeit macht es nun jedoch
unwahrscheinlich, dass die Ziele dieser Projektförderung erreicht werden
können.
Daher fiel nach intensiver Prüfung die Entscheidung, die zugesagten Fördermittel an das Land zurückzugeben und den Antrag beim Bund zurückzuziehen. Trotz dieser Entscheidung bleibt das Engagement der Stadtverwaltung Eisenach für den Klimaschutz bestehen. Wir suchen nun nach alternativen Wegen, das Klimaschutzkonzept weiter effizient umzusetzen.