Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Verwendung der Verfügungsmittel der Oberbürgermeisterin
Vorlage
AF-0340/2024
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Für welche Veranstaltungen, Ehrungen und Repräsentationen in der zweiten Jahreshälfte 2023 war die im Haushalt veranschlagte Höhe von 9.000 T€ nicht auskömmlich, nicht planbar, so dass es zu einer ÜPL-Ausgabe kam?

(Bitte eine Einzelauflistung der Veranstaltungen, Ehrungen, Repräsentationen mit Angabe der ausgereichten und sachlich-rechnerischen Feststellung finanziellen Mittel der ÜPL)

 

2.      Erhielten Mitglieder der ehrenamtlich arbeitenden Initiativgruppe „Zukunftszentrum“ aus dem Verfügungsfond der Oberbürgermeisterin finanzielle Mittel ausgereicht?

 

3.      Wenn ja, wer erhielt für welche Aufgabe/Tätigkeit in welcher Höhe eine finanzielle Zuwendung für seine ehrenamtliche Tätigkeit?

 

4.      Wenn ja, welche unabweisbare Notwendigkeit und welcher Verwendungszweck begründete diese finanzielle Zuwendung, so dass es zu einer ÜPL kam?

 

§ 58 ThürKO – Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

Absatz 1, Satz 1 und 2: „Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.“

Da das „Zukunftszentrum“/“Bürgerforum“ von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Eisenach sind und nach § 58 ThürKO demnach unabweisbar sein mussten, hätte ein Beschluss des Stadtrates erfolgen müssen.

 

5.      Wurden der Stadtrat bzw. der HFA vor Genehmigung und Ausreichung der überplanmäßigen Ausgabe eingebunden?

(Wenn ja, wann und in welcher Form?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die in der Anfrage benannte überplanmäßige Ausgabe (OB Nr. 34) wurde für den Deckungskreis (DK) 32 (Ehrungen, Repräsentationen, Städtepartnerschaften) in Höhe von 9.000 € genehmigt. Diese überplanmäßige Ausgabe im DK 32 steht in keinem Zusammenhang zu den veranschlagten Verfügungsmitteln der Oberbürgermeisterin in der Haushaltsstelle 00100.660000.

 

zu 1.

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000 € im DK 32 war aus verschiedenen Gründen erforderlich. Für einige Veranstaltungen Städtepartnerschaften, Ehrungen und Repräsentationen im 1. Halbjahr sind Mehrkosten entstanden, die bei der Planung der Haushaltsmittel nicht bekannt waren. Das führte dazu, dass die Haushaltsmittel im 2. Halbjahr im DK 32 nicht mehr ausgereicht haben und zur haushaltsmäßigen Absicherung der Städtepartnerschaften, Ehrungen und Repräsentationen eine überplanmäßige Ausgabe notwendig war.

 

Folgende Veranstaltungen führten u. a. zu den genannten Mehrausgaben:

 

-        Zum Sommergewinn im März 2023 kamen Vertreter alle Partnerstädte. Die Übernachtungskosten waren höher als ursprünglich geplant.

-        Für den Besuch des Wartburg College Chors im Mai waren Mehrausgaben notwendig, weil die Zahl der Studenten höher war als erwartet. Dies hatte zur Folge, dass nicht für alle Studenten Gasteltern gefunden wurden und so Übernachtungskosten übernommen werden mussten.

-        Der Besuch von Vertretern unserer Partnerstadt Sedan im Juni in Eisenach war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen 2023 nicht bekannt.

-        Mit dem Festakt 3.10. mit der Partnerstadt Marburg wurde gleichzeitig auch das Jubiläum 35 Jahre Städtepartnerschaft begangen. Eine gegenüber der Planung höhere Anzahl anwesender Gäste führte bei Ausgaben für Catering und Gastgeschenke ebenfalls zu Mehrausgaben.

-        Mit dem Besuch der Partnerstadt Sárospatak im November 2023 wurde das 15-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum begangen. Verbunden mit dem Besuch war der Transport und die Übergabe einer Vielzahl von Sachspenden.

-        Für Veranstaltungen der Ortsteile (hier: für die 1075-Jahrfeier in Berteroda - Weitergabe einer Spende der Sparkasse) wurden 500 € aufgebracht.

 

Sollte die detaillierte Aufstellung aller der Ausgaben des DK 32 Ehrungen, Repräsentationen, Städtepartnerschaften incl. Angabe der sachlich-rechnerischen Feststellung gemeint sein, kann diese Auflistung bei Bedarf nachgereicht werden.

 

zu 2.

Aus den Verfügungsmitteln der Oberbürgermeisterin sind folgende Aufwendungen in Bezug auf das Zukunftszentrum gezahlt worden:

-        Für den Besuch der Jury für die Vergabe des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation im Januar im AWE-Museum wurden 40,30 € für Getränke bezahlt.

-        Die Mitglieder des Initiativkreises haben gemeinsam in einem mehrstündigen Meeting am 21.02.23 die Nachfragen der Jury beantwortet. Hierfür wurden 76,20 € für 8 Essen gezahlt.

Zahlungen im Sinne von Honorar, Entlohnung, Gage, Entgelt, Gratifikation oder Aufwandsentschädigung aus den Verfügungsmitteln der Oberbürgermeisterin an Mitglieder des ehrenamtlich arbeitenden Initiativkreises „Zukunft Eisenach“ erfolgten nicht.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 11 ThürGemHV sollen Verfügungsmittel in der Regel 0,5 v. T. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht überschreiten. Der Verwaltungshaushalt 2023 hatte ein Volumen von 88.803.569 €. Der Ansatz der Verfügungsmittel hat die empfohlene Höchstgrenze daher bei weitem unterschritten (0,5 Promille entsprechen 44.402 €). Richtig ist, dass der Ansatz der Verfügungsmittel nicht überschritten werden darf – dies war auch noch in keinem Haushaltsjahr der Fall. Im Jahr 2023 wurden von veranschlagten 9.000 € Verfügungsmittel 8.780,22 € verausgabt.

 

zu 3.

Siehe 2.

 

zu 4.

Siehe 2.

 

zu 5.

Gem. § 58 ThürKO sind überplanmäßige Ausgaben zulässig, sofern sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen. Die Frage der Zuständigkeit für die Genehmigung / Beschlussfassung ergibt sich durch die Definition dessen, was „erheblich“ ist. Die Stadt Eisenach hat dazu entsprechende Regelungen in § 6 der Haushaltssatzung getroffen. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen bis einschließlich 10.000 € durch mich genehmigt. Ausgenommen davon sind die im § 7 Abs. 2 Buchstabe g) der Hauptsatzung genannten Fälle (betrifft Ausreichung von Förderungen und Zuwendungen).

Eine Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.000 € im DK 32 für Ehrungen, Repräsentationen, Städtepartnerschaften durch den HFA oder Stadtrat war somit nicht erforderlich.