Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Kosten des Schulessens
Vorlage
AF-0344/2024
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Form und auf welcher juristischen Grundlage wird ein Antrag auf Preisanpassung gestellt?

2.      In wessen Verantwortung liegt die Zustimmung oder Ablehnung eines solchen Antrages?

3.      Nach welchen juristischen und organisatorischen Grundsätzen wird die Versorgung mit Schulessen organisiert?

4.      Wie bewertet die Stadtverwaltung die aktuellen Kosten des Schulessens und was darf ein Schulessen aus Sicht der Verwaltung maximal kosten?

5.      Wie erfolgt die Umsetzung des im Haushalt 2024 enthaltene Ansatz zur Mitfinanzierung des Schulessens?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Essenanbieters in den Räumlichkeiten der Stadt Eisenach zur Versorgung der Schulen mit Mittagessen erfolgt auf der Grundlage einer Dienstleistungs-konzession. Gemäß der aktuellen Dienstleistungskonzession (DLK) kann eine Preisanpassung schriftlich beantragt werden, wenn diese ursächlich auf der Veränderung von gesetzlichen Grundlagen (z. Bsp. Mindestlohn, Umsatzsteuer) bzw. besonderen Marktereignissen beruht.

 

 

zu 2.

Der zurückliegende Antrag auf Preisanpassung erfolgte unter der Begründung von geänderten gesetzlichen Grundlagen sowie den Preissteigerungen im Lebensmittel und Transportsektor. Nach interner Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit wurde dem Antrag teilweise stattgegeben und der Abschluss eines Änderungsvertrages empfohlen. Für den Konzessionsgeber (Stadt Eisenach) unterzeichnen die vorgesehenen Vertretungen der Stadt Eisenach.

 

 

zu 3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) hat der Schulträger unbeschadet der Beteiligungsmöglichkeit der Eltern oder volljährigen Schüler nach § 6 Abs. 1 ThürSchFG die Aufwendungen für die regelmäßige Versorgung der Schüler mit Mittagessen zu tragen. Die Versorgung der Schüler mit Mittagessen hat dabei den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in den Schulen zu entsprechen. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit erfüllt die Stadt Eisenach diese Aufgabe aktuell über die Beauftragung von entsprechenden Catering-Unternehmen.

 

 

zu 4.

Die letzte thüringenweite Erhebung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung zu den Preisen für ein schulisches Mittagessen liegt dort aus dem Jahr 2021 vor und ist aufgrund der nachfolgenden Entwicklungen in diesem Bereich für einen Vergleich nicht mehr geeignet. Nach Einschätzung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung liegen die Preise für eine den Vorschriften entsprechende Mittagsversorgung aktuell zwischen 4-5 €/Mittagessen. Aus Sicht der Verwaltung sollte es jedem Schulkind möglich sein, an der organisierten und qualitativ hochwertigen Mittagsversorgung ohne finanzielle Zwänge teilzunehmen.

 

 

zu 5.

Mit der Neuausschreibung der DLK mit Wirkung zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 soll die Organisation der Abrechnung des Mitfinanzierungsanteil der Stadt Eisenach durch das/die Catering-Unternehmen stadtintern erfolgen.